Das seit dem 1. Oktober 2018 bestehende Bischofsvikariat für kirchliches Verwaltungsrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Spendung und dem Empfang von Sakramenten, v.a. der Taufe und der Ehe. Möchten Sie beispielsweise wissen, ob Sie kirchlich heiraten können, weil Ihr Partner/in evangelisch, ungetauft oder aus der Kirche ausgetreten ist, oder welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um das Patenamt zu übernehmen, dann können Sie uns gerne schreiben oder anrufen.
Darüber hinaus unterstützen und beraten wir unsere Kollegen im Generalvikariat, unsere Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter/innen sowie die Pfarrgemeinden in kirchenrechtlichen Angelegenheiten, bspw. bei der Fusion von Pfarreien oder der Profanierung und Umnutzung von Kirchengebäuden.
Für Fragen der sog. Ehenichtigkeit, also der Überprüfung, ob eine Ehe gültig zustande gekommen ist, sind unsere Kollegen vom Bischöflichen Offizialat zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an Herrn Peter Scholten, der Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung steht.