Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht des Bischofs und des Bistums Aachen. Es übt im Auftrag des Bischofs von Aachen die Rechtsprechung in den innerkirchlichen Angelegenheiten aus, die ihm zugewiesen sind, wie etwa Eheverfahren, innerkirchliche Strafverfahren oder weitere Angelegenheiten, in denen in der Katholischen Kirche im Bereich des Bistums Aachen Recht gesprochen wird. Maßgebliche Grundlage hierfür sind der Codex Iuris Canonici, das weltweit gültige kirchliche Gesetzbuch, sowie weitere Gesetze, Instruktionen oder besondere Normen.
Unter den Themen, die für mögliche kirchliche Prozesse beim Offizialat in Frage kommen, nehmen die so genannten Ehenichtigkeitsverfahren einen besonderen Stellenwert ein.
Außer dem Offizialat als dem vom Kirchenrecht vorgeschriebenen ordentlichen Gericht bestehen auf Bistumsebene noch das kirchliche Arbeitsgericht; außerdem gibt es noch die Schlichtungs- und die Einigungsstelle.