Das Bischöfliche Offizialat Aachen stellt der antragstellenden Partei für die Auslagen und Kosten des Verfahrens einen anteiligen Betrag von 200,00 € in Rechnung. In besonderen Härtefällen kann auf Antrag eine Befreiung von diesen Kosten gewährt werden. Hinzu kommen in jenen Fällen, in denen ein psychologisches Fachgutachten eingeholt wird, die Kosten für die Anfertigung dieses Gutachtens.