Wenn Sie sich für das Bistum Aachen, für einen Pastoralen Raum, einem Ort von Kirche oder einer Pfarrei ehrenamtlich engagieren, sind Sie über das Bistum Aachen unfall- und haftpflichtversichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Personen, die für die Katholische Kirche, ihre selbständigen Einrichtungen (ohne Orden und Klöster) oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag der Katholischen Kirche ehrenamtlich engagiert sind.
Auch ein Versicherungsschutz für Dienstfahrten gehört dazu. Ist Ihnen im Rahmen einer genehmigten Dienstreise ein selbstverursachter Sachschaden am eigenen Kraftfahrzeug entstanden, kann die Schadensprüfung und -regulierung über die Dienstreise-Kaskoversicherung des Bistums abgewickelt werden und es muss nicht die private Voll- oder Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
Schäden, die im Rahmen einer genehmigten Dienstreise an einem anderen Unfallbeteiligten verursacht werden, sind der privaten KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden. Sollte eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgen, kann der Rabattverlust für 3 Jahre durch die Dienstreisekaskoversicherung des Bistums erstattet werden.
Für den Versicherungsschutz muss klar sein, in wessen Auftrag und mit welcher Funktion Sie für die katholische Einrichtung tätig sind. Wir empfehlen dies schriftlich von der entsendenden Stelle dokumentieren zu lassen (z.B. durch eine Engagementvereinbarung).
In den Pastoralen Räumen ist der Koordinator/die Koordinatorin für Versicherungsfragen zuständig. Wenden Sie sich bei Fragen gerne dorthin.
Haben Sie allgemein Fragen zum Versicherungs- oder Arbeitsschutz steht Ihnen der zuständige Fachbereich im Generalvikariat zur Verfügung.