Der Diözesanpastoralrat ist ein Organ zur Beratung des Bischofs. Der Rat hat die Aufgabe, alles das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und praktische Folgerungen vorzuschlagen. Er arbeitet vor allem an Schwerpunkten und Richtlinien für die Pastoral im Bistum. Der Rat wird für einen Zeitraum von vier Jahren gebildet.
Mitglieder des Diözesanpastoralrates sind neben dem Bischof die amtierenden Weihbischöfe und der Generalvikar, ein nicht beim Bistum Aachen beschäftigter Laie aus jeder Region, der vom Regionalpastoralrat gewählt ist, sowie acht Frauen und Männer aus dem Bistum, die durch den Bischof berufen werden. Dabei sollen die pastoralen Dienste, die Orden und je eine Vertretung aus dem Diözesanpriesterrat und dem Diözesanrat der Katholiken berücksichtigt werden. Der Hauptabteilungsleiter Pastoral / Schule / Bildung nimmt beratend an den Sitzungen teil. Zusammen mit dem vom Bischof bestellten der Geschäftsführer (z. Zt. nicht besetzt) und den beiden Sprechern, die der Diözesanpastoralrat aus seiner Mitte wählt, bereitet er die Sitzungen in enger Absprache mit dem Bischof vor.
Der Diözesanpastoralrat hat sich am 7. Dezember 2018 neu konstituiert.
Die zentralen Punkte aus dem Eröffnungs-Statement von Bischof Dr. Helmut Dieser zur neuen Amtsperiode finden Sie hier.
Mitglieder qua Amt
Aus den Regionen delegierte Mitglieder
Berufene Mitglieder
Beratendes Mitglied
Geschäftsführerin