Datenschutz bedeutet, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestimmte Grundsätze und Regeln einhalten muss. Es bedeutet nicht, dass Daten nicht mehr verarbeitet werden dürfen.
Das Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) ist als Nachfolger der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) seit dem 24. Mai 2018 gültig. Es gibt die Grundsätze und Regeln zum Schutz personenbezogener Daten bei Verarbeitungen in kirchlichen Einrichtungen vor. Ergänzt wird es durch die Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO), die seit dem 1. März 2019 gilt.
Bei der Umsetzung dieser Vorgaben unterstützen und beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dies sind für das Bischöfliche Generalvikariat und die angeschlossenen Einrichtungen das Kirchenteam datenschutz nord GmbH und für die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände Christiane Banse.
Die Datenschutzbestimmungen des Bistums Aachen finden Sie hier.
Wenn Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, geben Sie hierbei bitte auch die verantwortliche Stelle an, die im Impressum genannt wird.
Da es im Datenschutz-Team - je nach Rechtsträger - unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, ist es wichtig zu wissen, zu welcher Organisationseinheit (BGV, Bischöfliche Schule, Mentorat) die Meldenden gehören, damit das Team die Meldung richtig zuordnen kann.