Präventionsbeauftragte der Bistümer verabschieden überarbeitetes Positionspapier
zum Verhältnis von sexueller Bildung und Präventionsarbeit.
Nach einem produktiven Prozess der Diskussion mit Fachvertretern und Verbänden hat die Bundeskonferenz der Präventionsbeauftragten der katholischen (Erz-)Bistümer das „Positionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle von Prävention sexualisierter Gewalt und sexueller Bildung Version 2.0“ in überarbeiteter Form einstimmig im Frühjahr 2024 verabschiedet.
Wie sich die Prävention sexualisierter Gewalt und sexuelle Bildung zueinander verhalten, beschäftigt seit Längerem sowohl die Wissenschaft als auch die Praktikerinnen und Praktiker beider Disziplinen. Bereits die erste Version aus dem Jahr 2021 war als Arbeitspapier zu verstehen und wurde dem Forum „Leben in gelingenden Beziehungen. Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ des Synodalen Weges, einschlägigen Fachstellen, Kooperationspartnern und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Außerdem fand ein Fachtag statt, um die Inhalte an der Praxis zu messen und weiter zu profilieren. Die Ergebnisse der Rückmeldungen wurden in das Papier aufgenommen.
Die überarbeitete Fassung versteht sich erneut als Beitrag zur fortlaufenden Diskussion, wie das Zueinander von Präventionsarbeit und sexueller Bildung zu bestimmen ist. Gerade weil Aufarbeitungsberichte zu sexualisierter Gewalt in katholischen Einrichtungen immer wieder den Mangel an einer qualifizierten Sexualpädagogik/sexuellen Bildung benennen, gilt es, dieses von der Fachwelt erkannte Risiko anzugehen.
Inhaltlich formuliert das Positionspapier Version 2.0 unter anderem zentrale Annahmen zu Sexualität, Gewalt und Macht, identifiziert gemeinsame Themen von Präventionsarbeit und sexueller Bildung und zieht daraus Konsequenzen für die Präventionsarbeit. Die Bundeskonferenz wertet die kontroversen Debatten um die eigene Positionierung als ein positives Signal für einen veränderten Diskurs im katholischen Bereich.
Der ursprüngliche Auftrag zu dem Papier ergab sich für die Präventionsbeauftragten aus der Rahmenordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt, die die deutschen Bischöfe 2019 verabschiedet haben. Die Rahmenordnung griff den Hinweis der Aufarbeitungskommission auf, dass alle pädagogischen Einrichtungen eine Sexualpädagogik vermitteln sollen, die Selbstbestimmung und Selbstschutz stärkt. Einrichtungen, die sich dieser Aufgabe stellen, sollen mit dem Positionspapier Anregung für die konzeptionelle Arbeit erhalten.
Hinweis:
Pressekontakt:
Im Auftrag der Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten:
Gabriele Siegert, Präventionsbeauftragte des Bistums Eichstätt, erreichbar über
Diözese Eichstätt (KdöR)
Bischöfliches Ordinariat
Stabsstelle Kommunikation
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