Neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz verschiebt sich

Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz tritt später in Kraft (c) Gerd Altmann/Pixabay
Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz tritt später in Kraft
Datum:
Fr. 28. Juni 2024
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Hauptausschuss des NRW-Landtages setzt überraschend Sachverständigenanhörung an.

Am Donnerstag, 20. Juni 2024, hat der Hauptausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags auf Antrag einer Fraktion überraschend eine Sachverständigenan-hörung zur Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) angesetzt. Diese Entwicklung bedeutet für das wichtige kirchliche Projekt eine Verzögerung um mehrere Monate. Diese Entscheidung ist angesichts der bisherigen Absprachen unerwartet: Die NRW-Staatskanzlei hatte die Rechtslage in Abstimmung mit den Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP durch ein Sachverständigengutachten des Kölner Staatsrechtlers Markus Ogorek prüfen lassen. Wesentliches Ergebnis: Das staatliche Vermögensver-waltungsgesetz ist verfassungswidrig und bedarf der Aufhebung durch den NRW-Landtag. Nicht zuletzt aufgrund dieses Gutachtens wurde im Vorfeld seitens der Landtagsfraktionen versichert, von der Beantragung einer Sachverständigenanhörung abzusehen.

Vor dem Hintergrund dieser veränderten Sachlage erfolgt die zweite Lesung der Gesetzes-änderung im Landtag voraussichtlich erst im September / Oktober 2024. Die NRW-(Erz-)Bistümer haben sich darauf verständigt, die kirchlichen Regelungen gegenwärtig nicht vor der Aufhebung des staatlichen Rechts in Kraft zu setzen. Daher verschiebt sich der Start des „Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes“ voraussichtlich auf Oktober / November 2024.

Im Hinblick auf die für den Herbst 2025 geplanten Kirchenvorstandswahlen ergeben sich durch diese Verschiebung keine negativen Auswirkungen.