Pfarrer Jan Nienkerke ist seit heute neuer Generalvikar des Bistums Aachen. Während eines feierlichen Gottesdienstes im Aachener Dom führte ihn Bischof Dr. Helmut Dieser in sein Amt ein.
Mit einem „Führungsstil, in dem die Talente der Menschen geschätzt werden und Viele Mut und Lust bekommen, ein Teil des Ganzen zu sein mit ihren je eigenen Fähigkeiten“, so Bischof Helmut Dieser, gehe Jan Nienkerke hinein in die Aufgabenfülle und Verantwortung des Generalvikars. „Solch einen beteiligenden und ermöglichenden Führungsstil sollen Sie auch als Generalvikar entfalten. Und dabei auch Ihre eigenen Talente nicht verkümmern lassen, sondern ebenfalls wirksam machen. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, dieses Neue zu beginnen.“
Jan Nienkerke dankte Bischof Dieser für sein Vertrauen. „Wir erleben auf allen Ebenen um uns herum Veränderungen. In unserer Gesellschaft, in unserer Kirche, im Generalvikariat, in unseren Gemeinden. Als Generalvikar freue ich mich auf meine Aufgabe, die nächsten Schritte in unserem Veränderungsprozess gemeinsam im Team und mit den Gremien beherzt weiterzuentwickeln“, betonte der neue Generalvikar, der mit viel Elan und Mut sein Amt antritt.
Vielfalt, Toleranz, Dialog und Debatte
„Kirche ist unverzichtbar in unserer Gesellschaft. Nicht nur aufgrund unseres vielfältigen Angebots in der Beratung, Seniorenhilfe oder Seelsorge. Wir ermöglichen werteorientierte Bildung in unseren Kitas und Schulen, bringen Menschen an vielfältigen Orten von Kirche zusammen und stärken durch gelebten Glauben den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Wir stehen für Vielfalt, Toleranz, Dialog und Debatte“, sagte Nienkerke. Auch den eingeschlagenen Weg zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt will der neue Generalvikar weiter fortführen: „Ich stehe für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen, die Bischof Helmut Dieser und meine Vorgänger konsequent auf den Weg gebracht haben. Wir bleiben transparent und stellen uns unserer Verantwortung gegenüber den Betroffenen.“ Seinen beiden Vorgängern Dr. Andreas Frick und Thorsten Aymanns dankte er für ihre geleistete Arbeit.
Stets auf Augenhöhe
Zuvor hatte der Aachener Bischof den scheidenden Generalvikar Thorsten Aymanns verabschiedet: „Ich habe Sie immer als sehr umsichtig und einfühlsam erlebt für alle Belange und Situationen der Mitarbeitenden und der Menschen im Bistum. Sie waren kein Anordner, sondern ein Türöffner für viele. Sie haben sich hineinversetzt in die Arbeitsbedingungen der anderen und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden gesehen und gefördert. Immer haben Sie Zuversicht und gute Laune verbreitet, nie andere von oben herab behandelt und sie mit Argumenten statt Befehlen geführt.“
Synodales Führen
Mit Antritt des neuen Generalvikar haben sich Bischof Helmut Dieser und Generalvikar Jan Nienkerke darauf verständigt, die Verantwortung für die strategische Führung des Veränderungsprozesses „Heute bei dir“ künftig im neu zu bildenden Stab des Bischofs anzusiedeln. Dort übernimmt mit Dr. Arnd Küppers ein erfahrener Theologe und Sozialethiker als Leiter der Stabsabteilung Innovation und Visitation die Verantwortung für die Weiterführung des Reformprozesses. Darüber hinaus wird er auch die Bischöflichen Visitationen, das heißt die turnusmäßigen Besuche und Gespräche von Bischof und Weihbischof in den Pastoralen Räumen, vorbereiten.
Jan Nienkerke wurde 1972 als ältestes von vier Kindern der Familie in Mönchengladbach-Rheydt geboren und wuchs in Hückelhoven-Baal auf. Nach dem Abitur 1991 am Cusanus-Gymnasium in Erkelenz begann er das Theologiestudium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn und wechselte im Frühjahr 1994 an die Albert-Ludwigs-Universität nach Freiburg. Nach dem Diplom 1997 in Bonn hat er das pastorale Jahrespraktikum in Liebfrauen (St. Mariä Himmelfahrt), Krefeld, verbracht. Nach dem Wechsel ins Aachener Priesterseminar und der Diakonenweihe 1998 war er in St. Michael mit St. Aposteln und Herz Jesu in Aachen-Burtscheidt eingesetzt. Im Anschluss an seine Priesterweihe 1999 wurde er Kaplan in St. Clemens, Süchteln, und St. Franziskus, Süchteln-Vorst. 2003 wechselte er nach St. Helena, Rheindahlen, und war in der Seelsorge in St. Mariä Heimsuchung, Hehn, und in den umliegenden Orten eingesetzt. Gleichzeitig nahm er berufsbegleitend das Aufbaustudium im kanonischen Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster auf, das er 2005 mit dem Lizenziatsabschluss beendete. 2005 wurde Jan Nienkerke als Pfarrer in St. Laurentius, Mönchengladbach-Odenkirchen, und als moderierender Priester der Seelsorge nach can. 517 § 2 des Kirchenrechts in St. Michael, Kamphausener Höhe, eingesetzt und später auch Leiter der GdG Mönchengladbach-Süd. Gleichzeitig ernannte der Bischof von Aachen ihn zum Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat in Aachen, wo er seit 2011 auch als Vize-Offizial tätig war und überwiegend den Vorsitz in kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren führte.
2015 wechselte Pfarrer Nienkerke in die Pfarrei St. Cornelius und Peter nach Viersen-Dülken und wurde Leiter der dortigen GdG. Anfang 2022 trat er die Nachfolge von Pfarrer Johannes Quadflieg als Regionalvikar für die Region Kempen-Viersen an und war gemeinsam mit Gabi Terhorst und Harald Hüller im dortigen Regionalteam tätig. Zusätzlich übernahm er nach der Verabschiedung der dortigen Pfarrer in den Ruhestand seit dem Jahresbeginn 2024 die Pfarradministration in Niederkrüchten und Elmpt.
Der Generalvikar ist das „alter ego“ des Bischofs. Im lateinischen Rechtstext heißt der Generalvikar "Vicarius generalis". Übersetzt bedeutet dies "Generalstellvertreter". Er unterstützt den Bischof bei seinen Leitungsaufgaben. Er ist der Chef der Bistumsverwaltung und leitet das Bischöfliche Generalvikariat.
Der Generalvikar wird vom Bischof ernannt. Er muss Priester sein und darf nicht jünger als 30 Jahre sein, so schreibt es das Kirchenrecht vor.
Dort heißt es außerdem: „Dem Generalvikar kommt kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte erlassen zu können, jene aber ausgenommen, die sich der Bischof selbst vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat des Bischofs erfordern.“