48 Religionslehrer erhielten ihre kirchliche Beauftragung

„gefragt – gesandt – gestärkt“: Verleihung der Missio Canonica am Freitag, 20. September, 17 Uhr im Aachener Dom

Missio-Canonica-2019 (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
Missio-Canonica-2019
Datum:
Di. 24. Sept. 2019
Von:
iba

Aachen, (iba) – 48 Religionslehrer haben am Freitag, 20. September, im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes im Aachener Dom die kirchliche Beauftragung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes (Missio Canonica) erhalten. Den Gottesdienst zelebrierte Weihbischof Karl Borsch, der auch die Urkunden überreichte.

Aber nicht nur die neu beauftragten Religionslehrer hatte die Abteilung Erziehung und Schule im Bischöflichen Generalvikariat nach Aachen eingeladen: „Mit 'gefragt - gesandt - gestärkt' wollten wir die Religionslehrer im Bistum Aachen einladen, ihre Fragen zu stellen, die sich ihnen angesichts der diversen Herausforderungen von Kirche auftun. Zugleich wollten wir diese wichtigen Mitarbeiter des Bischofs in ihrem Auftrag stärken und begleiten“, sagte Dr. Thomas Ervens, Leiter der Abteilung Erziehung und Schule.

Der ganze Tag stand im Zeichen von Begegnung und Austausch. Die Veranstaltung wurde eröffnet durch einen Vortrag von Prof. Dr. Gregor Maria Hoff, Salzburg, zum Thema „Notwendige Unselbstverständlichkeit. Zur Situation des katholischen Religionsunterrichts in Zeiten prekären Glaubens“.

Um 17 Uhr begann die Eucharistiefeier mit Verleihung der Urkunden. Zum Gottesdienst waren auch die Familien, Freunde und Kollegen der Neubeauftragten eingeladen. Die musikalische Gestaltung im Dom hatte die Domsingschule übernommen, während am Abend die Big Band des Bischöflichen Gymnasiums St. Ursula Geilenkirchen in der Citykirche aufspielte.

Im Bistum Aachen unterrichten über 3.000 Lehrer Tag für Tag knapp 150.000 Schüler an rund 700 Schulen im Fach Katholische Religionslehre. Der feststehende Begriff für die kirchliche Lehrbeauftragung lautet "Missio canonica". Dies bedeutet: Kirchliche Sendung. Die Religionslehrer sind durch den Bischof gesandt, im Raum der Schule den christlichen Glauben in Gemeinschaft mit der Kirche zu vermitteln. Zudem erfüllen sie ihren Dienst mit staatlicher Unterrichtsbefähigung und als Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. eines anderen staatlich anerkannten Schulträgers. Grundlage für ihre Anstellung ist in der Regel die entsprechende Staatsprüfung für ein Lehramt und in jedem Falle die kirchliche Bevollmächtigung. (iba / Na 061)

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