Der Fachbereich Kirchengemeindliches Bauen und Denkmalpflege unterstützt die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums fachlich und inhaltlich bei Neubau und Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie in Angelegenheiten der baulichen Denkmalpflege. Gemeinsam mit den örtlich Zuständigen (Kirchenvorstände, Einrichtungsleitungen) werden das Bauprogramm, die architektonische Qualität, der Kosten- und Finanzierungsrahmen, Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln sowie die vertraglichen Angelegenheiten (Verträge mit Fachplanern) und der Bauablauf abgestimmt. Alle Baumaßnahmen über 15.000 € werden vom Fachbereich Bau und Denkmalpflege geprüft und genehmigt.