Mit den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben sich 2006 erstmals Stiftende und Stiftungen in Deutschland auf einen klaren ethischen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln verständigt. Seither entfalten die Grundsätze ihre Wirkung, weil sich immer mehr Stiftungen zu der Selbstverpflichtung bekennen und ihre Arbeit den Grundsätzen entsprechend gestalten. 2019 wurden sie durch Beschluss der Mitgliederversammlung ergänzt und damit an sich verändernde gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen angepasst. Die Grundsätze guter Stiftungspraxis gelten für alle gemeinwohlorientierten Stiftungen. Sie richten sich vor allem an Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltungen und Stiftungsmitarbeitende. Gleichzeitig geben sie auch potenziellen Stifterinnen und Stiftern im Gründungsprozess Orientierung, damit die von ihnen gesetzten Stiftungszwecke dauerhaft und wirkungsvoll erfüllt werden können.
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