Der entsprechende Absatz auf der Folie beschreibt zunächst einfach, was in der Vergangenheit schon war bzw. in der Gegenwart so ist. Orte, die Freiheits-, Begegnungs- und Ermöglichungs- Charakter haben, sind jetzt schon solche, die zu fördern sich unbedingt lohnt und gelohnt hat.
Auf Zukunft hin heißt „förderungsfähig“, an den Ressourcen des Pastoralen Raums Anteil zu haben (Personal, Geld, Aufmerksamkeit). Dafür muss ein Ort von Kirche als solcher im Pastoralen Raum anerkannt sein. Man kann auch ein unabhängiger Ort von Kirche bleiben, wenn einem das nicht wichtig ist – die Rosenkranzgemeinschaft etwa muss sich nicht als eigener Ort von Kirche anerkennen lassen, um ein solcher zu sein und sich so verstehen zu können. Nur wenn sie finanzielle oder personelle Bedarfe hat, die sie von der Leitung bzw. den Gremien des Pastoralen Raums erfragt, dann braucht sie die Anerkennung als Ort von Kirche. Die Kriterien sind die, die Folie 4 auflistet:
Sie können sich themenabhängig bilden (z.B. eine Sozialstation), an einen bestimmten Ort gebunden sein (z.B. in Mönchengladbach das TaK, „Treff am Kapellchen“) oder durch bestimmte Personen geprägt sein, z.B. eine Ordensgemeinschaft. Sie können innerkirchliche Orte sein oder kirchliches Handeln an einem säkularen Ort sein. Sie können dauerhaft oder projekthaft, analog
oder digital oder eine wechselnde Mischung davon sein. Sie bilden mindestens eine Dimension des kirchlichen Handelns ab und sind offen für die anderen (eine Sozialstation wäre kein kirchlicher Ort mehr, wenn es kategorisch ausgeschlossen wäre, dass dort gebetet wird).