Das gestalten wir erst noch :-).
Uns haben als Regionalteam viele Fragen aus den Gemeinschaften der Gemeinden zum aktuellen Stand des Heute-bei-dir-Prozesses erreicht, zum Teil mündlich, zum Teil schriftlich. Weil die Beantwortung der schriftlichen Fragen sicherlich für noch mehr Menschen in der Region Aachen-Land nützlich sein kann, haben wir den Katalog um die rein ortsbezogenen Fragen gekürzt und stellen unsere Antworten hier öffentlich zur Verfügung.
Die Fragen beziehen sich auf die Präsentation vom 23.01.2023 zu den Pastoralen Räumen in Aachen-Land:
Entscheidungs- und Handlungsebenen die jeweils höhere Ebene nur dann und immer dann eingreift, wenn die Möglichkeiten der jeweils niedrigeren Ebene allein nicht ausreichen, eine bestimmte Aufgabe zu lösen. Auf der Präsentation ist der Hierarchie-Baum des Bistums umgekehrt aufgebaut – hier muss man also umdenken und „jeweils niedrigere Ebene“ denken.
Oder einfacher: Was auf Ebene der Gemeinden/Orte von Kirche entschieden und umgesetzt werden kann, soll auch dort umgesetzt werden. Nur wenn das nicht möglich ist, soll die Ebene „Pastoraler Raum“ zum Einsatz kommen, und so weiter.
Im Groben ja. Gerade bei Aachen-Land gibt es aber Abweichungen: Wir haben uns als Regionalteam bereits ausdrücklich gegen eine „Pfarrei Aachen-Land“ ausgesprochen, weil ihr die Mitte fehlt. Unserer Einschätzung nach muss man entweder noch einmal über die Trennung von Aachen-Stadt und -Land reden oder aus Aachen-Land zwei Pfarreien machen, nämlich Herzogenrath / Baesweiler / Alsdorf / Würselen und Eschweiler / Stolberg.
Das ist unterschiedlich und hängt u.a. von der Größe der GdG ab. In Würselen oder Alsdorf wird das Gebiet nach unserem Vorschlag zu je einem Pastoralen Raum, in Stolberg würden 2 bisherige GdG zu einem Pastoralen Raum.
Grundsätzlich darf jede Gemeinde sich weiter „Gemeinde“ nennen. Das ist ja auch ein wichtiger tradierter Begriff. In der Darstellung der Ordnungsebenen und der Bistums-Struktur wird der Begriff der Gemeinde durch den Begriff „Ort von Kirche“ ersetzt. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass bereits die GdG-Rats-Satzung den Begriff der „Gemeinde“ weiter fassen wollte als die traditionelle Ortsgemeinde – die Satzung hatte die Möglichkeit eröffnet, auch den Vorschuljahrgang im Kindergarten, das Team einer Katholischen Öffentlichen Bücherei, eine Offene Tür, eine Sozialstation etc. als Gemeinden zu verstehen und zu verorten. Diese Orte, die vielfach die einzige Kontaktfläche der Kirche in den Alltag derer darstellen, die nicht zur Gottesdienstgemeinde gehören, sind immer wichtigere Orte kirchlichen Handelns und Verkündigens. Darum brauchen sie die Ressourcen Personal / Geld / Aufmerksamkeit. Das war eines der Ziele des Ansatzes, „Gemeinschaften von Gemeinden“ zu bilden. Vielfach ist das aber in Ansätzen steckengeblieben, weil der Begriff „Gemeinde“ eine neue Füllung nicht nahelegt, sondern vielfach als „Ortsgemeinde“
verstanden wurde. Mit der Benennung als „Ort von Kirche“ soll das damals eröffnete Spielfeld in diesem Sinn genutzt werden.
Das Stichwort hierfür ist „Kirchengemeinde/Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Das ist der Begriff aus dem staatlichen Gesetz, das wiederum den Begriff „Pfarrei“ nicht kennt (ein Erbe des protestantischen Preußen). Die Kirchengemeinde ist die staatskirchlichenrechtlich beschriebene Verwaltungseinheit, die die finanzielle und rechtliche Trägerschaft der Pfarrei wahrnimmt, und sie hat einen Verwaltungsrat, nämlich den Kirchenvorstand. Weil die Geschäfte und Trägerschaften der geplanten sehr großen Pfarreien aber nicht von einem Kirchenvorstand wahrgenommen werden können, ist geplant, dass jede der künftigen großen Pfarreien mehrere Kirchengemeinden / Körperschaften des öffentlichen Rechts umfasst, und zwar auf der Ebene der Pastoralen Räume. Das heißt, jeder Pastorale Raum hat einen eigenen Kirchenvorstand. Da, wo die Verhältnisse im Pastoralen Raum (große Stadt-Land-Unterschiede, schiere Größe…) nahelegen, dass es mit einem Kirchenvorstand nicht zu stemmen sein wird, da kann der Pastorale Raum auch zwei oder drei Kirchenvorstände umfassen, die dann wiederum einen Kirchengemeindeverband bilden (so geschieht es jetzt schon in den GdG).
Anderes Wort: caritative Einrichtung. Jede Einrichtung, die die christliche Sorge um den Nächsten oder die Nächste ausdrücklich wird: Kleiderkammern, Sozialstationen, Krankenhäuser, Beratungsstellen…
Die kirchlich Verantwortlichen zu den Gläubigen, und immer häufiger auch zu denen, die kein christliches Bekenntnis haben.
Grundvollzüge sind die vier Dimensionen, die traditionell als Marker des kirchlichen Lebens gelten:
Diese Zusammenstellung ist so alt, dass die relevanten Begriffe noch Griechisch sind, nicht Latein – Latein wurde erst später Kirchensprache. Kirchliche Orte können natürlich auf eine der Dimensionen spezialisiert sein, so ist z.B. eine Sozialstation auch dann ein kirchlicher Ort, wenn dort kein Gottesdienst gefeiert wird. Demgegenüber muss eine Pfarrei alle vier Grundvollzüge beinhalten, bzw. Orte und Zeiten für alle diese Grundvollzüge enthalten. Die Pfarrei-Mitglieder haben einen Anspruch darauf, dass in ihrer Pfarrei alle vier Grundvollzüge gelebt werden, so kann z.B. ein Pfarrer nicht beliebig sämtliche Gottesdienste in der Pfarrei streichen. Das ist mit „Versorgungssicher“ gemeint.
Damit sind Orte gemeint wie Gottesdienstgemeinden in einem Seniorenzentrum in staatlicher Trägerschaft, Klinikseelsorge an staatlichen Kliniken, eine Gebetsecke in einem Einkaufszentrum, Betriebsseelsorge, spirituelle Angebote an einem Wanderpfad...
Ein fluider Ort von Kirche ist ein Ort, bei dem die Grenzen von Analog zu Digital oder von Dauerhaft zu Projekthaft verschwimmen bzw. die mal analog, mal digital sind oder in Teilen dauerhaft, in Teilen projekthaft sind. Eine Firmvorbereitung, für die sowohl gemeindlich aktive Jugendliche als auch Jugendliche ohne relevante Gemeindebindung zusammenkommen, und die als Gruppe einen Instagram-Kanal bespielen, wäre z.B. so ein fluider Ort von Kirche.
Der entsprechende Absatz auf der Folie beschreibt zunächst einfach, was in der Vergangenheit schon war bzw. in der Gegenwart so ist. Orte, die Freiheits-, Begegnungs- und Ermöglichungs- Charakter haben, sind jetzt schon solche, die zu fördern sich unbedingt lohnt und gelohnt hat.
Auf Zukunft hin heißt „förderungsfähig“, an den Ressourcen des Pastoralen Raums Anteil zu haben (Personal, Geld, Aufmerksamkeit). Dafür muss ein Ort von Kirche als solcher im Pastoralen Raum anerkannt sein. Man kann auch ein unabhängiger Ort von Kirche bleiben, wenn einem das nicht wichtig ist – die Rosenkranzgemeinschaft etwa muss sich nicht als eigener Ort von Kirche anerkennen lassen, um ein solcher zu sein und sich so verstehen zu können. Nur wenn sie finanzielle oder personelle Bedarfe hat, die sie von der Leitung bzw. den Gremien des Pastoralen Raums erfragt, dann braucht sie die Anerkennung als Ort von Kirche. Die Kriterien sind die, die Folie 4 auflistet:
Sie können sich themenabhängig bilden (z.B. eine Sozialstation), an einen bestimmten Ort gebunden sein (z.B. in Mönchengladbach das TaK, „Treff am Kapellchen“) oder durch bestimmte Personen geprägt sein, z.B. eine Ordensgemeinschaft. Sie können innerkirchliche Orte sein oder kirchliches Handeln an einem säkularen Ort sein. Sie können dauerhaft oder projekthaft, analog
oder digital oder eine wechselnde Mischung davon sein. Sie bilden mindestens eine Dimension des kirchlichen Handelns ab und sind offen für die anderen (eine Sozialstation wäre kein kirchlicher Ort mehr, wenn es kategorisch ausgeschlossen wäre, dass dort gebetet wird).
Vielleicht hilft hier die Unterscheidung von kirchlichem Handeln und pastoralem Handeln. Handeln geschieht immer an einem bestimmten Ort, also gibt es kirchliches Handeln am Ort von Kirche. Pastoral ist im Wortsinne ja „Hirtensorge“, also die Fürsorge dafür, dass kirchliches Handeln an allen Orten im Pastoralen Raum möglich ist. Das Pastorale Handeln hat als Horizont immer den
ganzen Pastoralen Raum. Die Leitung oder die Gremien eines Pastoralen Raums sind also gehalten, die Orte von Kirche nicht in eine Konkurrenzsituation treten zu lassen.
Die Vorstellung ist die von kooperativer Führung und von einer Prägung durch das Prinzip der Subsidiarität, also dass nicht mehr als nötig von dieser Ebene gesteuert und entschieden wird. Z.B. wäre im Pastoralen Raum Stolberg die Entscheidung, wie die Erstkommunionvorbereitung in Breinig aussieht, eine Entscheidung der Leute, die die Erstkommunionvorbereitung in Breinig
verantworten. Oder wenn es z.B. zwei Orte im Pastoralen Raum gibt, wo lebendige Jugendarbeit stattfindet, dann soll das nicht zentralisiert werden.Das gesamte Netz der Orte im Pastoralen Raum soll vom Engagement der Beteiligten leben, die Orte von Kirche sollen nicht zentral nach bestimmten Vorgaben „von oben“ geleitet werden.
Das Leitungsteam soll aus Hauptamtlichen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden bestehen.
Das gestalten wir erst noch :-).
Der neue Einsatzplan wird gerade erarbeitet.
Das gestalten wir bzw. Sie noch. Das muss auch nicht in allen Pastoralen Räumen gleich sein.
Jede*r nach seinen Möglichkeiten…
Dafür ist die Ebene der Leitung des Pastoralen Raums vorgesehen, ihr kommt eine wichtige
Scharnierfunktion zu.
Leute, denen es liegt, Leute, die eine Herausforderung brauchen, Leute, die auch sonst gern auf der Ebene der Kommune aktiv sind (das gilt für Aachen-Land, weil hier die Pastoralen Räume im Wesentlichen den Kommunen im Norden und Osten von Aachen entsprechen)…
Das hängt vom Ort von Kirche bzw. vom Charakter des Pastoralen Raums ab. In einem ländlich geprägten Bereich sind es vielleicht andere als in einem dichten Siedlungsgebiet, in einer traditionell geprägten Gegend andere als in einer Gegend mit starken Migrationsbewegungen…
Das gestalten wir noch. Es sollen sich ja viele beteiligen können und es soll so gestaltet werden, dass es zu den Orten und Räumen passt. Darum gibt es keine Blaupause und keinen
ausgearbeiteten Detailplan.
Die werden abhängig von den lokalen Gegebenheiten sein. Sie haben ja jetzt auch schon Profile von Leuten, die bei Ihnen kirchliches Leben gestalten, auch wenn die nicht irgendwo schriftlich fixiert sind. Erstkommunionkatechese machen Menschen, die gern Kinder auf ihrem Glaubensweg begleiten, Lektorendienst machen Menschen, die gut vorlesen können, für Mitarbeit in der Notfallseelsorge braucht man einen Führerschein etc.
Die Anstellungsträgerschaft wird beim Pastoralen Raum liegen, bzw. bei der jeweiligen
Körperschaft des öffentlichen Rechts (der Wirkungsbereich des Kirchenvorstands / Kirchengemeindeverbands). Welcher Ort von Kirche wie viel Personalressourcen braucht, hängt vom jeweiligen Ort ab. Auch hier gilt das Leitbild, dass nicht in zentralistischer Weise einige Orte stark gefördert und anderen das Wasser abgegraben werden soll.
Aus denen, die gebraucht werden. Neben religionspädagogischen und theologischen
Kompetenzen gibt es ja noch andere: sozialarbeiterische, ökonomische, kommunikative,
planerische… Wir möchten Potentiale möglichst gut nutzen, und das geht gut in gemischten
Teams.
Auch hier: Das entwickeln wir noch, es soll möglichst partizipativ und selbstorganisiert geschehen, Menschen zu Verantwortungsübernahme befähigen, in Ehrenamtlichkeit mehr als eine Notlösung sehen, auf Freiwilligkeit setzen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, so wie es jetzt auch verschiedene Leitungsmodelle gibt –
Pfarreien mit einem Pfarrer, Pfarreien mit zwei Pfarrern in solidum, Pfarreien mit einem
Leitungsteam und einem Pfarrer als Moderator; Gemeinden mit gewählten Räten, Gemeinden mit einem Leitungsboard, das sich nach Kompetenzen und Aufgaben informell bildet (Beispiel ist hier die Gemeinde Zeitfenster in der GdG Aachen Innenstadt)
Das wäre das Ziel, ja, wobei bei der Besetzung von hauptamtlichen Stellen natürlich die
Personalabteilung des Generalvikariats mit am Zug ist.
Das ist die interne Verpflichtung darauf, dass der Pfarrer die Leitung der Pastoralen Räume und den Vorsitz in den entsprechenden Kirchenvorständen den jeweiligen Teams bzw. gewählten Stellvertretenden Vorsitzenden überlässt. Das muss als Selbstbindung geschehen, weil innerkirchlich das Kirchenrecht gilt, das den Pfarrer im Gebiet seiner Pfarrei mit einer Machtfülle analog zu der eines Bischofs in seinem Bistum ausstattet. Demokratische Beteiligung, gar demokratische Entscheidungen sind hier nicht vorgesehen, denn das Kirchenrecht kennt nur ein ständisch gegliedertes Kirchenvolk (zwei Stände: Geweihte und Nicht-Geweihte) und eine Hierarchie zwischen beiden. Das einzige Gremium, in dem ein Pfarrer überstimmt werden kann, ist der Kirchenvorstand, weil der von staatlichem Gesetz geregelt ist (s.o.). Die künftigen Pfarrer der großen Pfarreien werden ihr Pfarramt im dem Sinne, das der Bischof wünscht, aber nur ausüben können, wenn sie fähig und willens sind, sich selbst entsprechend zu binden, nicht entsprechend dieser Machtfülle zu handeln.
Das wird man sehen. Da die Pfarreien sehr groß sein werden, halten wir es für realistisch, dass der leitende Pfarrer auf Pfarrgebiet wohnt. Es wird jeweils ein Pfarrbüro geben (müssen), denn das ist u.a. der Ort, an dem die Taufbücher geführt werden, unabhängig davon, an welchem Ort getauft wird. Sicher wird es ratsam sein, dass es auch administrative Präsenz auf Ebene der Pastoralen Räume und oft auch auf Ebene der Orte von Kirche gibt, schon allein, um die Aufgabe der Kirchenvorstände zu unterstützen, die Konten zu führen und vor allem auffindbar und ansprechbar sein.
Der Begriff der „Errichtung“ der Pastoralen Räume zum 1.1.24 ist irreführend, darauf haben wir in der letzten Diözesankonferenz der Pastoralteams auch hingewiesen. Am 1.1.24 sollen die Grenzen der Pastoralen Räume „dekretiert“ (= vom Bischof festgelegt) werden. Die dann
bestehenden Gremien bleiben bestehen, ihre Mitglieder sind ja gewählt, es gibt Amtszeiten und entsprechende Planungen. Von 2024 bis Ende 2027 soll ausgearbeitet werden, welche Gremien, welche Art der Repräsentation, der Vernetzung und der Leitung ein Pastoraler Raum braucht, wie die Satzungen aussehen sollen etc. Eschweiler hat für diesen Übergang einen „Rat der katholischen Kirche in Eschweiler“ gegründet und genehmigt bekommen (die Wahlen werden im Herbst 2023 sein), das könnte ein Beispiel sein, wie so etwas aussehen kann. Der Regionale Pastoralrat ist einer der Orte, wo solche Fragen beraten und Erfahrungen geteilt werden können.
Die entsprechenden Gremien sollen dann mit und mit gebildet werden, so dass der Pastorale Raum eigenständig innerhalb der großen Pfarrei lebensfähig ist, wenn diese Pfarreien zum Jahr 2028 errichtet werden.
Gemeindeausschüsse sind ja schon jetzt optional, als bewährtes Modell für die Leitung einer Gemeinde/eines Ortes von Kirche können die Beteiligten sie weiterhin bilden und darin arbeiten.
Das ist eine Leitungsaufgabe, denn Leitung kann ja durchaus – und sollte, weil es eine gute,
Menschen zu Selbstwirksamkeit verhelfende Form ist – kooperativ und partizipativ ausgestaltet sein (als Gegenbild zu direktiv und hierarchisch).
Es liegt an den Beteiligten wie auch an der Leitung, Räume einzufordern, zu schaffen und zu
gestalten, wo sich Menschen vernetzen und voneinander lernen können. Das kann dann wiederum in Würselen anders aussehen als am Niederrhein.
Das sind wichtige Fragen und sie werden geklärt. Dass sie noch nicht geklärt sind, liegt daran, dass es keinen Plan in der Schublade gab, der hervorgezogen werden sollte, nachdem ein Scheinprozess Leute und ihre Zeit jahrelang eingebunden hätte. Wir sind Kirche in einer Umbruchszeit, in der Sicherheiten entgleiten und in der wir uns darauf einlassen müssen, nicht alles im Voraus zu wissen. Genau deswegen gibt es ja die Zwischenphase von 2024 bis Ende 2027, um solche Fragen zu klären, und um in dieser Klärung schon auf einem Weg zu sein, denn von jetzt aus gesehen ist das Theorie. In der Zwischenphase haben wir Zeit für den Praxistest, denn die Pfarreien werden ja nicht aus dem Nichts errichtet, sondern lösen – im Groben, s.o. – die Regionen ab, also eine Ebene, die es schon gibt und auf der Leute aktiv sind, deren Aufgabe es ist, genau diesen Prozess zu begleiten.
Der Begriff „Gemeinschaft von Gemeinschaften“ ist gerade wegen der Historie der „Gemeinschaft der Gemeinden“ sicherlich nicht ganz glücklich gewählt. Er soll beschreiben, dass die Pfarrei wie ein Dachverband auf die Mitgliedsverbände hin zu verstehen ist, als Dach über mehreren Pastoralen Räumen.
Die Finanzverantwortung wie auch die Anstellungsträgerschaft für die Menschen, die jetzt als
„kirchengemeindliches Personal“ betitelt werden, wird beim Pastoralen Raum liegen. Nicht beim einzelnen Ort von Kirche, aber auch nicht bei der großen Pfarrei.
Es kann Aufgaben geben, die die Pfarrei für das gesamte Pfarrgebiet übernimmt, so wie es auch jetzt seelsorgliche Beauftragungen auf regionaler Ebene (Jugendarbeit, Frauenseelsorge,
Trauerpastoral etc.) und in der Folge auch Anstellungsträgerschaft auf dieser Ebene gibt. Das
werden wir überführen in die neuen Strukturen. Ebenso gibt es ja auch jetzt und weiterhin Orte von Kirche, die diözesanen Rechts sind und deren Anstellungsträger das Bistum als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (die Bischöfliche Akademie z.B.).
Das Statut des Regionalen Pastoralrats lässt es zu, dass es einen Mehrheitsbeschluss gibt. In
dem Fall könnte eine Mehrheit für die Grenzbeschreibungen aller Pastoralen Räume in der Region Aachen-Land votieren, und zwar gegen die Stimmen aus der jeweiligen GdG, oder aber über diesen konkreten Pastoralen Raum keinen Beschluss fassen. Rechtlich und faktisch liegt die Entscheidungsmacht, den Pastoralen Raum einzurichten, ohnehin beim Bischof. Es ist aber wünschenswert, dass im Regionalen Pastoralrat ein Konsens gefunden wird uns es ein vollständiges Votum über die Gliederung der Region in Pastorale Räume gibt.
„Ort von Kirche“ macht das ganze vielleicht einfacher. Pfarrei ist eine administrative Struktur, das ist nur über wenige Epochen der Kirchengeschichte ein Begriff für den Bezugsrahmen christlichen Lebens. Wir verabschieden gerade die Pfarrfamilie…
Ein Beispiel kann die Jugendverbandsarbeit sein, die in Ortsgruppen geschieht, die wiederum
Regional- und Diözesanverbände bilden und auf jeder Ebene über der Ortsebene einen
Dachverband haben (den BDKJ). Die Ausrichtung und das Engagement des Dachverbands
werden von den Beteiligten der verschiedenen Ebenen ausgehandelt, beraten und beschlossen.
Sicher gibt es noch andere Beispiele, die inspirierend sein können.
Für das Regionalteam: Annette Jantzen
Hier nochmals der komplette Fragenkatalog zum Download :