Verstärkt sind in den letzten Jahren sonn- und feiertägliche Gemeinde- gottesdienste in Form von Wort-Gottes-Feiern eingeführt worden, da nicht mehr regelmäßig Eucharistie gefeiert werden kann.
Zur Gestaltung und Leitung dieser Wort-Gottes-Feiern werden Frauen und Männer aus ihren Gemeinden/GdG vorgeschlagen (Pfarrer und PGR/GdG-Rat) und in regionalen Kursen ausgebildet.
Folgende Gottesdienste können von einem beauftragten Laien geleitet werden:
- Selbstständige Wort-Gottes-Feiern
- Horen der Tagzeitenliturgie
- Kommunionfeiern
- Eucharistische Andachten
- Feiern mit Kranken und Sterbenden (Krankenkommunion, Wegzehrung)
- Bußgottesdienste
- bestimmte Segnungen
- bestimmte liturgische Feiern während des Katechumenats
- die Feier des Begräbnisses.
Um Wort-Gottes-Feiern zu leiten…
- bedarf es der Zustimmung von Pfarrer und PGR oder GdG-Rat zu Ausbildung und Dienst
- ist eine Ausbildung erforderlich, in der Regel auf regionaler Ebene, zuweilen auch in der GdG
Beauftragung
- durch den Regionaldekan im Namen des Bischofs (den schriftlichen Antrag reicht, nach Zustimmung des PGRs oder GdG-Rates, der zuständige Pfarrer beim entsprechenden Büro der Dekane ein)
- Gilt für den Bereich, der in der schriftlichen Beauftragung benannt ist und nicht davon losgelöst
Ansprechpartner/-innen
- Pfarrer / Pastoralteam vor Ort
- Regionale/r Ansprechpartner/in