UPDATE! GEMA – Rahmenverträge mit dem Verband der Deutschen Diözesen

GEMA VDD Logo (c) GEMA VDD
GEMA VDD Logo
Datum:
Di. 17. Sept. 2024
Von:
Fachbereich Kirchenmusik

Die Aufkündigung des Rahmenvertrages zwischen dem Verband der Deutschen Diözesen (VDD) und der GEMA hat viele Kirchenmusikerinnen und -musiker in ihren Planungen verunsichert. Während der Vertrag für die Nutzung von Musik in Gottesdiensten oder "gottesdienstähnlichen Veranstaltungen" verlängert wurde, besteht der sogenannte "Veranstaltungsvertrag" (Konzerte, Pfarrfeste, Musiknutzung an Seniorennachmittagen, Kindergartenfesten, etc.) so nicht weiter. Das bedeutet, dass alle entsprechenden Veranstaltungen bei der GEMA gemeldet werden müssen. Dabei ist vor allem für Konzerte unbedingt darauf zu achten, dass alle Werke (auch (!) vermeintlich urheberfreie Kompositionen, also auch von Komponistinnen und Komponisten, die schon 70 Jahre verstorben sind, z.B. Bach, Mozart, etc.) bei der GEMA gemeldet werden müssen, da andernfalls nicht unerhebliche Ordnungsgelder gezahlt werden müssen. Nicht der Veranstalter, sondern die GEMA entscheidet per Mitteilung für welche Werkverwendung Gebühren anfallen.

Für den bestehenden zweiten Rahmenvertrag zur Nutzung von Musik im gottesdienstlichen Kontext sind die Diözesen zukünftig angewiesen 6% von Gemeinden im Bistum nach Zufallsprinzip zu benennen, die die in der Liturgie verwendete Musik dem VDD mitteilen müssen.