Räte der Gemeinschaft der Gemeinden

GdG-Rat

Der GdG-Rat ist verantwortlich für die die „grundlegenden Fragen der Pastoral" der Gemeinschaft der Gemeinden.Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden u.a. über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die Zusammenarbeit mit der evangelischen Schwesterkirche und den Religionsgemeinschaften, die Mitbeteiligung von Laien an der Leitung der Gemeinden, die Nutzung der Pfarrbüros, die Verantwortung für den Dienst am Nächsten.
Der GdG-Rat ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen sich in der nächsten Zeit für die Gemeinschaft der Gemeinden abzeichnen. Er nimmt das gesamte Territorium der Gemeinschaft in den Blick. Er schaut auf die verschiedenen kirchlichen Orte der Gemeinschaft wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften,Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen, Institutionen. Die Aufgaben des GdG-Rats, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise ist grundgelegt in der Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat).

Pfarreirat

Der Pfarreirat ist die Stimme der einzelnen Pfarreien im Konzert der Zusammenarbeit aller Pfarreien der Gemeinschaft der Gemeinden. Die Vielfalt der unterschiedlichen Dörfer oder Stadtviertel einer Gemeinschaft macht deutlich, dass eine Gemeinschaft von Gemeinden ohne ortsnahe Bezugspunkte für die Menschen braucht. Hier kann der Pfarreirat wirksam werden. Aus der Kenntnis der ortsspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen erwachsen seine originären Aufgaben. Der Pfarreirat sorgt sich um das Pfarrfest ebenso wie um die Unterstützung des Leitungsteams und das gottesdienstliche Leben der Pfarrei. Er wirkt mit an der Erstellung des Pastoralkonzepts der Gemeinschaft und sucht den Kontakt zu kirchlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen im Dorf oder Stadtviertel. Er arbeitet mit Initiativen und Organisationen am Ort zusammen und berät den Kirchenvorstand. Männer und Frauen aus der Pfarrei werden vom Rat zum Dienst als Kommunionhelfer, Lektoren, Leiter von Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen oder zur Übernahme anderer Dienste vorgeschlagen.

Gemeinderat

Wo es gewünscht ist, kann Mitverantwortung in Gemeinden durch Gemeinderäte übernommen werden. Ein Gemeinderat entsteht nur durch Wahl, er kann nicht berufen werden.Gemeinde im Sinne dieser Ordnung kann sowohl eine territoriale Gemeinde (z.B. ehemalige Pfarrei oder Kaplanei), als auch eine Personalgemeinde (z.B. Jugendkirche kafarna:um / Gemeinde Zeitfenster) oder eine Gemeinde in der kategorialen Seelsorge (z.B. Hochschulgemeinde / Krankenhausseelsorge) sein. D.h. auch hier können Gemeinderäte gebildet werden.

Voraussetzung für die Anwendung dieser Ordnung ist die Benennung der jeweiligen Gemeinde als solche im Pastoralkonzept der GdG. Die Aufgaben des Gemeinderats und sein Zusammenwirken mit den GdG-Rat ist beschreiben in der Ordnung zur Bildung der Gemeinderäte.