Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Priestermangels formulierte der Bistumstag 1996:
„Deshalb ist es geboten die Frage der Gemeindeleitung neu zu stellen und [...] auf eine begründete und zukunftsfähige Praxis von Gemeindeleitung hin zu klären. Diese Klärung führt konsequent zu einem Verständnis, das die je in gemeinsamen Priestertum und im ordinierten priesterlichen Dienst begründete Verantwortung zusammenführt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Gemeindeleitung nicht mehr nur von einem einzelnen gewährleistet verantwortet und ausgeübt werdet sollte."
Ziel: Miteinander von gemeinsamen und ordiniertem Priestertum in der Verantwortung für die Gemeinde.
Rahmenbedingungen: An der „Gemeindeleitung in Gemeinschaft" wird zusätzlich zu dem Pfarrer eine Gemeinschaft von Personen beteiligt, die dem Pfarreirat/GdG-Rat oder dem Kirchenvorstand angehören bzw. von diesen Gremien durch Wahl dem Bischof vorgeschlagen werden. Diese Personen müssen im Leben der Pfarrei verwurzelt und dort akzeptiert sein.