Durch gesellschaftliche, pastorale und finanzielle Veränderungen werden Kirchengemeinden immer häufiger mit der Frage konfrontiert, welche zukünftige Nutzung und Bestimmung Kirchengebäude erhalten können.
Konkrete Anlässe für eine Überprüfung sind z.B. Aufhebung und Vereinigung von Pfarreien, Entwicklung eines Pastoralkonzeptes oder der Abschluss des Prozesses Kirchliches Immobilienmanagement.
Die Umnutzung einer Kirche in in eine Kolumbarium ist eine Möglichkeit das Gebäude mit einer anderen Zweckbestimmung (Friedhof) weiterzuführen.
Das Bistum Aachen hat dazu eine Verfahrensrichtlinie herausgegeben. Diese Richtlinie beschreibt die kirchenrechtlichen, pastoralen, baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die bei einer möglichen Umnutzung zu beachten sind.
Im Bistum Aachen gibt es aktuell elf Kolumbarien:
- St. Elisabeth von Thüringen, Krefeld-Inrath https://grabeskirche-krefeld.de/index.html
- St. Joseph, Viersen https://grabeskirche.st-remigius.de/
- St. Anton, Schwalmtal-Amern https://st-matthias-schwalmtal.de/grabeskirche-anton-amern/
- St. Elisabeth, Mönchengladbach-Eicken https://www.grabeskirche-moenchengladbach.de/
- St. Matthias, Mönchengladbach-Günhoven https://www.grabeskirche-st-matthias.de/
- St. Josef, Mönchengaldbach-Rheydt http://trostraum.de/
- St. Bonifatius, Hückelhoven-Schaufenberg https://www.bistum-aachen.de/aktuell/nachrichten/nachricht/Grabeskirche-St.-Bonifatius-Schaufenberg-Millich/
- St. Cyriakus, Düren-Niederau https://www.grabeskirche-dueren.de/
- St. Josef, Aachen http://www.grabeskirche-aachen.de/
- St. Donatus, Aachen-Brand http://www.columbarium-aachen.de/index.php
- St. Gregorius, Aachen-Burtscheid www.columbarium-st-gregorius.de
- St. Marien, Würselen www.columbarium-sankt-marien.de