- Warum ist Religionsunterricht in Deutschland ein „ordentliches Lehrfach“ und was bedeutet das für die Schulorganisation?
- Dürfen sich Schüler/innen, die sich zum Schuljahresbeginn vom Religionsunterricht abgemeldet haben, nach zwei Monaten wieder anmelden?
- Dürfen die Schüler/innen bei Schulgottesdiensten nur von Religionslehrer/innen begleitet werden?
Solche und ähnliche Fragen stehen im Mittelpunkt des neuen Ratgebers zu den Rechtsgrundlagen des Religionsunterrichts, der von Mitarbeiter/innen der Abteilung Erziehung und Schule in Kooperation mit Fachleitungen für Katholische Religionslehre erarbeitet wurde. In fünf Kapiteln zu (konfessionellem und konfessionell-kooperativem) Religionsunterricht, Missio Canonica, Bekenntnisschulen und Schulpastoral wird die aktuelle Rechtslage kompetent, pointiert und konkret vorgestellt, jeweils anhand gängiger Situationen aus dem Schulalltag.
Darüber hinaus stellt der Ratgeber die wichtigsten Rechtstexte aus Verfassung, Schulgesetz und Runderlassen im Wortlaut zur Verfügung, informiert über Ansprechpartner/innen, nützliche Unterstützungsangebote und weiterführende Literatur zum Thema. So hilft der Ratgeber nicht nur bei der Prüfungsvorbereitung, sondern ist auch - und vor allem! - ein verlässlicher Begleiter für Ihren Schulalltag, der Ihnen immer wieder von Neuem deutlich macht, dass Sie Reli mit Recht unterrichten.
Zum Download finden Sie den Ratgeber auf unserer Seite unter "Downloads - Diverse Veröffentlichungen - Der neue Ratgeber zu den Rechtsgrundlagen des Religionsunterrichts 2022"
Falls Sie den Ratgeber in gedruckter Form bekommen möchten, schreiben Sie bitte eine Mail an gisela.koechig@bistum-aachen.de