Finanzielle Förderung

Energiesparende bauliche und technische Maßnahmen erfordern manchmal höhere Anfangsinvestitionen als energieintensive Standard-Lösungen. Trotzdem lohnt sich über die Lebensdauer der Anlagen häufig die sparsame Variante. Um Anfangsinvestitionen für die Gebäudeeigentümer zu verringern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, können Fördermittel für Energiesparmaßnahmen beantragt werden.

Programm "Klimaneutrale Pfarrheime und Gemeindezentren" des Bistums Aachen

Eine dauerhafte Senkung des Energiebedarfs und der Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Strom ist in Gebäuden notwendig, um mittel- und langfristig den steigenden Energiekosten und gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen zu können. Die folgenden Jahre sollen genutzt werden, um Gebäude mit klarer zukünftiger Bedeutung für das kirchliche Leben als erstes zum Teil eines klimaneutral und nachhaltig bewirtschafteten Gebäudebestands zu machen. Bis spätestens 2040 soll dies laut Ergebnissen des Heute bei Dir-Prozesses für den gesamten Bestand erreicht sein.

Der Umbau stellt eine große finanzielle Herausforderung dar. Wie im September-Newsletter bereits angekündigt, startet nun ab Januar 2023 das Programm „Klimaneutrale Pfarrheime und Gemeindezentren“, für das ein Sonderbudget in Höhe von 25 Mio. € aus dem im Jahr 2021 erwirtschaftetet Überschuss eingerichtet wird. In den nächsten 5 Jahren soll aus diesem der Umbau von ausgewählten Pfarrheimen und Gemeindezentren auf einen zukunftsfähig nutzbaren und klimaneutralen Stand mit finanziert werden.

Die Kirchengemeinden werden dabei mit 80 % der Kosten für die Herrichtung des Gebäudes auf einen klimaneutralen Stand unterstützt. Begleitet werden die Maßnahmen durch Energieeffizienzexperten.

Die Leitlinie zur Mittelvergabe und Förderbedingungen finden Sie hier.

Leitlinie "Klimaneutrale Pfarrheime und Gemeindezentren"

Zusatzförderung energiesparender Maßnahmen durch das Bistum Aachen - Energiefonds

In Verantwortung für die Schöpfung hat das Bistum Aachen einen Energie-Fonds eingerichtet. Ziel ist es, Mittel zur (Mit-) Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen und zur Nutzung regenerativer Energien zur Verfügung zu stellen, um eine dauerhafte Reduzierung des Energieverbrauchs der Immobilien im Bistum zu erreichen. Die Förderung erfolgt zusätzlich zu Standard-Bauzuschüssen

Gefördert werden Maßnahmen an Kindertagesstätten und an pastoral genutzten Gebäuden, die vom Bistum weiterhin Sonderzuschüsse bei Sanierungsmaßnahmen erhalten („grüne“ Gebäude laut KIM-Prozess). Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Vereine als Träger von kirchlichen Einrichtungen und kirchliche Kindergartenträger in der Rechtsform der GmbH oder des Kirchengemeindeverbandes.

Für folgende Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden:

  • Photovoltaikanlagen
  • Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen
  • Erneuerung der Heizung
    • Holzpellet- und Hackschnitzelheizung mit Entstaubungsanlage, Erdwärmepumpen, Luftwärmepumpen in Kombination mit Brennwertkessel oder erneuerbaren Energiequellen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    • Brennwerttechnik (Zuschuss nur, wenn keine Baumittel vorhanden)
  • Solaranlagen
  • Heizungsoptimierung mit Heizlastberechnung und Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Ersatz von Pumpen durch Hocheffizienzpumpen, Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen, Strangventilen, Technik zur Volumenstromregelung, Pufferspeichern und Verbesserung der Regelungstechnik
  • Monitoring zur Verbesserung von durchgeführten Maßnahmen
  • Umstellung auf energetisch effizientere Form der Warmwasserbereitung
  • Einbau von Wärmemengen- und Zwischenzählern zur Etablierung von Energiecontrolling
  • Dämmmaßnahmen (auch Fenstererneuerung)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Außenliegende Verschattungsvorrichtungen zur Vermeidung aktiver Kühlung
  • Ersatz vorhandener Beleuchtung durch LED-Beleuchtung
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude durch Energieberater

Anträge können per E-Mail bei der Referentin für Klima- und Umweltschutz gestellt werden (siehe Ansprechpartner). Weitere Hinweise zur Antragstellung, Förderkriterien und Förderhöhen finden Sie auf CoMap und in der Energiefondsrichtlinie des Bistums Aachen. Die Ansprechpartner des Energiemanagements stehen für Fragen zur Verfügung.

Energie-Fonds-Richtlinie 

 

Förderung von alternativer Temperierung in Kirchen im Bistum Aachen

Zahlreiche Möglichkeiten effektiver alternativer Wärmequellen für die Gottesdienstteilnehmer stehen bei Absenkung der Grundtemperatur der großen Kirchenheizungen und Beibehaltung dieser Temperatur bei Gottesdiensten zur Verfügung. So werden angenehme Gottesdiensttemperaturen und Energieeinsparung kombiniert. Die Spannweite reicht von beheizbaren Sitzkissen bis hin zu Infrarot Deckenstrahlern, die in die Beleuchtung integriert sind. Das Bistum Aachen stellt nun finanzielle Unterstützung für die Anschaffung der Systeme zur Verfügung. Melden Sie sich zur Beratung und Mittelbeantragung bei Klaus Kaulard, Architekt im Bischöflichen Generalvikariat.

Klaus Kaulard

Bischöfliches Generalvikariat Aachen

Klosterplatz 7

Tel.: 0241 452-508

klaus.kaulard@bistum-aachen.de

Hinweise auf förderfähige Posten wie Sitzkissenheizungen, Datenlogger und Co. sowie die Förderkonditionen finden Sie in der

„Leitlinie zur Förderung von alternativer Temperierung in Kirchen im Bistum Aachen“

Öffentliche Fördermittel

Für viele Maßnahmen zur Energieberatung und energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes gibt es Fördermittel vom Bund oder vom Land NRW, z. B. vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) oder zum Einbau erneuerbarer Energien. Insbesondere für den Heizungstausch haben sich seit Anfang 2020 die Förderungen deutlich verbessert. Dabei können auch Kirchengemeinden bei vielen Programmen Fördermittel beantragen und ihren Eigenanteil an den Kosten für Baumaßnahmen verringern.

Oft ist es nicht leicht, die passenden Fördermittel für das eigene Vorhaben zu finden. Hilfreich sind dabei Förderdatenbanken, bei denen Sie nach Eingabe Ihrer Kriterien mögliche Förderprogramme angezeigt bekommen.

Eine gute Übersicht der aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU (nicht nur für Energieeffizienz) gibt es in der online Förderdatenbank des Bundes.

Eine gute Übersicht inklusive Erklärungen gibt es beim Förder-Navi der NRW energy4climate. Mit der Angabe „Gemeinnützige Organisation“ erhalten Sie Programme, bei denen auch Kirchengemeinden Anträge stellen können.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Fördermittelsuche benötigen.