Unsere Beratungsangebote sind offen für alle, unabhängig von Alter, Familienstand, Religionszugehörigkeit oder Lebenssituation.
Sie erhalten eine qualifizierte psychologische Beratung durch Fachkräfte, die besonders in Einzel- und Paartherapie ausgebildet sind. Die Beratungen sind für Sie kostenfrei.
Wir verpflichten uns zur absoluten Verschwiegenheit über alles, was in den Beratungsgesprächen mitgeteilt wird, auch gegenüber Ihrer Partnerin/Ihrem Partner. Nur mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch ist eine Entbindung (schriftlich) von der Schweigepflicht möglich.
Manchmal gibt es unvorhersehbare Gründe für eine Terminabsage oder Terminverlegung. In solchen Fällen informieren Sie uns bitte umgehend, damit dann ein Paar oder eine Einzelperson aus unserer Warteliste für Sie 'einspringen' kann.
Unsere Beratungen sind für Sie kostenlos. Im Gegensatz zu niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten rechnen wir weder mit Krankenkassen ab noch stellen wir Ihnen Beratungen in Rechnung. Statt dessen übernimmt die Katholische Kirche fast 90 % aller anfallenden Kosten aus Kirchensteuermitteln.
Die hohe Beratungsnachfrage und ein weiterer Rückzug öffentlicher Zuschussgeber führen jedoch dazu, dass wir schon jetzt allen Wünschen nach einem zeitnahen Beratungsangebot kaum noch nachkommen können. Um Sie auch zukünftig als kompetente Ansprechpartner in für Sie schwierigen Lebenssituationen begleiten zu können, sind wir auf solidarische Spenden angewiesen.
Mit einem entsprechenden Beitrag tragen Sie dazu bei, dass wir unser Beratungsangebot auch in Zukunft aufrechterhalten können. Daher bitten wir Sie darum, eine solidarische Spende nach Ihren finanziellen Möglichkeiten, entweder persönlich in unserem Sekretariat, bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater abzugeben oder auf folgendes Konto einzuzahlen:
Bischöfliches Generalvikariat
IBAN: DE73 3105 0000 0003 0220 92
Stadtsparkasse Mönchengladbach
Verwendungszweck: Spende Kath. Beratungszentrum
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden - für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV).
Bei höheren Spenden (bitte vollständige Adresse angeben) erhalten Sie unaufgefordert eine Spendenquittung.