Die Berufsgruppenvertretung (BGV)
Die Berufsgruppenvertretung besteht aus den acht gewählten Regionalvertreter*innen und einer Vertretung der Gemeindeassistent*innen.
Sie ist das Gremium, das der Berufsgruppe vorsteht und Gesprächspartnerin für den Dienstgeber ist.
Die Berufsgruppenvertretung ist der Vollversammlung gegenüber verantwortlich. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Aus dem Kreis der Berufsgruppenvertretung wird eine Sprecher*in oder ein Sprecher*innenteam für die Dauer von zwei Jahren gewählt.