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Zahlen und Fakten zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Zum Stichtag 31. März 2024 sind dem Bistum Aachen 353 Betroffene namentlich bekannt. Damit ist die Zahl der namentlich bekannten Betroffenen gegenüber dem 4. Quartal 2023 um 17 gestiegen. Zurückzuführen ist der Anstieg auf den Aufruf vom 18. Oktober 2023, bei dem das Bistum Aachen die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern genannt hat, sowie auf die im Quartal eingegangenen Erstanträge auf Anerkennung des Leids. Darüber hinaus hat das Bistum Aachen eigene Archivrecherchen durchgeführt.

153 Betroffene haben seit der Einrichtung des Verfahrens durch die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2011 bis 31. März 2024 beim Bistum Aachen einen Erstantrag auf Anerkennung des Leids gestellt. Davon sind bislang 139 Anträge beschieden worden. Im ersten Quartal 2024 sind sechs Erstanträge auf Anerkennung des Leids gestellt und an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen weitergeleitet worden. Der Aufruf vom 18. Oktober 2023 hat sich noch nicht vollständig in den Erstanträgen auf Anerkennung des Leids niedergeschlagen.

Insgesamt sind dem Bistum 145 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte namentlich bekannt. Darunter befinden sich 132 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und eine Ordensschwester. 12 sind Nicht-Kleriker wie Erzieher, Hausmeister, Küster, Religionslehrer oder ehrenamtlich Tätige.*

Gegenüber dem 4. Quartal 2023 ist die Anzahl der namentlich bekannten Beschuldigten um 3 gestiegen. Dieser Anstieg ist auf Anträge auf Anerkennung des Leids zu bislang unbekannten Beschuldigten sowie auf eigene Archivrecherchen zurückzuführen.

Die vorliegenden Jahren werden regelmäßig (zum Quartal) aktualsiert.

Per Ende Dezember 2023 hat das Bistum Aachen in den zurückliegenden Jahren insgesamt 2.707.500,00 Euro an Zahlungen geleistet. Darin enthalten sind UKA-Leistungen in Höhe von mehr als 2,5 Mio. Euro (per Dezember 2023) in den zurückliegenden drei Jahren einschließlich bereits vor dem eingeführten UKA-Verfahren geleisteter Zahlungen. Die UKA weist dagegen für den Zeitraum eine Auszahlungssumme in Höhe von rund 2,839 Mio. Euro aus. Die Differenz zu der von der UKA angegebenen Summe ergibt sich durch eine unterschiedliche Abgrenzung. In der von der UKA ausgewiesenen Summe in Höhe von rund 2,839 Millionen ist ein sechsstelliger Betrag enthalten, den das Bistum Aachen auf das Konto der UKA gezahlt hat. Zahlungen sind daraus noch nicht erfolgt. Höchstgrenzen für die Anerkennungsleistungen von Leid gibt es nicht.