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Pastorale Räume

Neue Räume, neue Möglichkeiten: Aus 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) werden zum 1. Januar 2025 insgesamt 44 Pastorale Räume. Sie orientieren sich an bestehenden Sozialräumen und insbesondere an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Die Pastoralen Räume sichern die kirchlichen Grundvollzüge. Vor allen Dingen aber sollen sie neue Ideen und lebendige Orte von Kirchen ermöglichen, diese untereinander vernetzen, um so auch mehr Wirksamkeit zu erzielen.

Wie die neuen Einheiten aufgestellt sind und welche Rahmenbedingungen es gibt, das ist im Statut für die Pastoralen Räume im Übergang beschrieben. Das Statut schafft den Rahmen für die organische Entwicklung von Seelsorge, Angeboten und Strukturen. Wie sich die Pastoralen Räume entwickeln, das hängt von den Menschen vor Ort ab. Jede und jeder, der sich ehrenamtlich engagiert in Räten, Verbänden und Einrichtungen und auch alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es, die die Idee der Pastoralen Räume mit Leben füllen und gestalten können.

Ein solcher Prozess wird nicht überall im Bistum gleich verlaufen. So manch ein Pastoraler Raum mag schneller lebendig werden und zusammenwachsen als andere.

Fragen und Antworten

Die Pastoralen Räume bilden die wesentliche Steuerungseinheit für die Seelsorge. Sie sichern subsidiär die seelsorglichen Grundaufgaben: Eucharistie und vielfältige gottesdienstliche Formen, Vorbereitung und Feier der Sakramente, Verkündigung und Katechese, diakonische Verantwortung und Gemeinschaftsförderung.

Die Pastoralen Räume gewinnen ihre Vitalität von der Idee des Initiierens, Erkennens, Vergewisserns, Vernetzens und Förderns der vielfältigen Orte von Kirche. Sie dienen ihnen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, d.h. Hilfe zur größtmöglichen Selbstbestimmung. Ihr pastorales Handeln ist geprägt von der Grundhaltung der Ermöglichung.

Mit der Auflösung der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) wird der bisherige Leiter (Pfarrer) der jeweiligen GdG entpflichtet. Die neuen Leitungen werden befristet für die Zeit des Übergangs durch den Bischof von Aachen beauftragt. Leitung im Pastoralen Raum wird dabei immer im Team gedacht, sprich neben einem leitenden Pfarrer werden in der Regel weitere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zur Teilhabe an der Leitung beauftragt.

Ist der Pastorale Raum im Übergang deckungsgleich mit einer bisherigen GdG, die gleichzeitig Pfarrei ist, ist der Pfarrer (bzw. bei c. 517 § 1 CIC der verantwortliche Pfarrer) auch Leiter des Pastoralen Raums. Er übt die Leitung in der Regel gemeinsam mit weiteren haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden aus, die zur Teilhabe an der Leitung (gem. c. 129 §2 CIC) beauftragt werden.

In allen anderen Fällen, in denen der Pastorale Raum aus mehreren Pfarreien besteht, wird ein Pfarrer mit der Leitung beauftragt, wobei diese ebenfalls gemeinsam mit den anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden ausgeübt wird, die zur Teilhabe an der Leitung (gem. c.129 §2 CIC) beauftragt werden.

Ist kein Pfarrer ernannt, wird ein anderer im Pastoralen Raum tätiger Priester zum Leiter des Pastoralen Raums ernannt. Auf diese Weise werden die operativen Leitungsaufgaben des Pastoralen Raums wahrgenommen.

Zum Pastoralteam gehören alle im jeweiligen Pastoralen Raum vom Bischof urkundlich ernannten bzw. durch Einsatzmitteilung eingesetzten Mitarbeitenden im pastoralen Dienst.