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Die Pastoralen Räume im Bistum Aachen.

Verwirklichungsräume für Orte von Kirche.

In den Pastoralen Räumen entfaltet sich ein pulsierendes kirchliches Leben, das durch vielfältige Orte von Kirche geprägt ist. Diese ermöglichen Menschen, in Freiheit Jesu Christus und einander zu begegnen. Zum 1. Januar 2025 werden 44 Pastorale Räume im Bistum Aachen errichtet. Diese sichern die seelsorgerischen Grundaufgaben: die Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienst-Formen, den Empfang der Sakramente, die Verkündigung und Katechese, die diakonische Verantwortung und die Gemeinschaftsförderung.

Bistumskarte
Generalvikar Thorsten Aymanns

Wir wollen die Erfahrungen derjenigen, die ihre Pastoralen Räume schon inhaltlich vorbereitet haben, optimal nutzen.

Thorsten Aymanns, seit Beginn im "Heute bei dir"-Prozess engagiert und von Januar bis August 2024 Generalvikar des Bistums Aachen.

Auf einen Blick.

Die nächsten Schritte auf dem Weg zu den Pastoralen Räumen.

Mit der Errichtung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2025 sind zahlreiche Veränderungen verbunden. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte auf, wie sich die Pastoralen Räume, Pfarreien und Kirchengemeinden bis zum 1. Januar 2028 entwickeln.

  • Bischof Helmut Dr. Dieser errichtet zum 1. Januar 2025 44 Pastorale Räume, die zur Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge und zur Ermöglichung lebendiger Orte von Kirche im Sinne der Pastoralstrategie dienen und sozialräumlich bestimmt sind.Es tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft (Rahmenstatut Pastorale Räume).

  • Die Errichtung der für einen einzelnen Pastoralen Raum zivilrechtlich fungierenden Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt einheitlich zum 1. Januar 2026. Darüber hinaus gehende Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden in einem Pastoralen Raum erfolgen zu den Stichtagen 1. Januar 2026, 1. Januar 2027 oder 1. Januar 2028. Zur Sicherstellung der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit der Pastoralen Räume werden im Rahmen der Übergangsphase bis spätestens zum 1. Januar 2028 44 Kirchengemeinden bzw. Kirchengemeindeverbände (pro Pastoralem Raum bis max. drei Kirchengemeinden) errichtet.

  • Mit der Errichtung der Pastoralen Räume ernennt der Bischof einen Pfarrer als Leiter des Pastoralen Raumes und auch möglichst für alle zugehörigen Pfarreien. Auf Basis c. 129,2 CIC ernennt der Bischof Mitarbeitende im Pastoralen Dienst, Ehrenamtliche und die Verwaltungsleitung zur Teilhabe an der Leitung.

  • Der Bischof beauftragt die Mitarbeitenden im Pastoralen Dienst für die 44 Pastoralen Räume als Einsatzebene.

  • Mit der Errichtung des Pastoralen Raums wird der Rat des Pastoralen Raums – gemäß Statut für die Pastoralen Räume im Bistum Aachen im Übergang – gebildet.

Möglichst bis zum 1. Januar 2028 sollen sich die heute bestehenden Pfarreien zu einer Pfarrei im jeweiligen Pastoralen Raum zusammenschließen. Diese Weiterentwicklung empfiehlt der Bischof zunächst der Initiative und Verantwortung der Verantwortlichen im Pastoralen Raum. Die Entwicklung ist zu sehen im Zuge der in den kommenden Jahren weitergehenden Perspektive der Errichtung von acht Pfarreien im gesamten Bistum Aachen. Für diese Zielperspektive hatte sich der Synodalkreis in einem Beschluss ausgesprochen. Mit dieser Perspektive werden die bestehenden acht Regionen weiterentwickelt.