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Glossar.

Die Aufgabe der Promotorinnen und Promotoren ist es, die nötigen Prozesse für die Gründung der Pastoralen Räume vor Ort zu koordinieren, zu fördern und zu moderieren. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Bistum und die Regionalteams und arbeiten eng mit den GdG-Leitungen zusammen, solange diese im Amt sind. Die beteiligten GdG-Leiter, Pfarrer, die Mitarbeitenden in der Pastoral und in der Verwaltung sowie die Mitglieder der Gremien in der GdG und die Kirchenvorstände und kgv-Verbandsvertretungen arbeiten mit der Promotorin / dem Promotor konstruktiv zusammen.

Darüber hinaus koordinieren die Promotorinnen bzw. Promotoren die Begleitung der Verantwortlichen und Gremien im zukünftigen Pastoralen Raum und der Kirchenvorstände im zukünftigen Pastoralen Raum durch das Bischöfliche Generalvikariat und das Regionalteam.

Orte von Kirche können sowohl nicht-kirchliche Orte, an denen Kirche bewusst teilhaben möchte und darf, als auch bereits kirchlich geprägte Orte sein. Orte von Kirche haben einen Grundvollzug (diakonisch, katechetisch, liturgisch, in allem gemeinschaftsstiftend), der Kirche erkennbar macht. Orte von Kirche haben sich für Leben und Glauben von Menschen als besonders relevant und förderungswürdig erwiesen, wenn sie der Freiheit, Begegnung, Ermöglichung nach den Entscheidungskriterien, die auch der vom Synodalkreis beschlossene Kompass enthält, dienen.

Der Synodalkreis setzt sich aus Leitungsverantwortlichen im Bistum Aachen und aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der diözesanen Räte zusammen.

 

  • Bischof, Generalvikar sowie Ökonom des Bistums

  • je zwei Mitglieder aus dem Diözesanpriesterrat, Diözesanpastoralrat und Diözesanrat der Katholiken sowie aus den Regionalteams

  • je ein Mitglied aus dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, aus dem Domkapitel, aus dem Diözesancaritasrat

  • zwei Mitglieder unter 30 Jahren durch Benennung durch den Diözesanrat der Katholiken

  • zwei jüngere Gemeinde- und Pastoralreferenten/innen und -referenten unter 40 Jahren.

Die 44 Pastoralen Räume sind die neue territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen. Sie orientieren sich am Sozialraum und der Lebenswelt der Menschen und sichern die pastoralen Grundvollzüge. Sie werden zum 1, Januar 2025 errichtet. Bis zum 1. Januar 2028 sollen sich die heute bestehenden Pfarreien zu einer Pfarrei im jeweiligen Pastoralen Raum zusammengeschlossen sein.

Sie koordinierten und vernetzten die Arbeit der Gruppen und behielten den Überblick über den jeweiligen Themenschwerpunkt während des Prozesses. Ihre Aufgabe endete mit Beginn des Synodalkreises. 

In den Themenforen wurden die Zwischenstände der Teilprozessgruppen vorgestellt und Resonanzen eingeholt. Die Themenforen waren für alle Interessierte geöffnet.

Diese drei Worte verdeutlichen unter Einbeziehung der Zächausgeschichte (Lukasevangelium, Kapitel 19) die geistliche Dimension des Veränderungsprozesses.

Basis AG waren Arbeitsgruppen, die sich aus professionellen und multiperspektivischen Gesichtspunkten zusammengesetzt und interne und externe Experten an einen Tisch geholt haben.

Die Themenschwerpunkte waren:

1. „Gottesdienst, Gebet und Katechese“,

2. „Orte von Kirche“,

3. „Weiterentwicklung pastorale Räume“,

4. „Willkommens- und Kommunikationskultur“,

5. „Geschlechtersensible Haltung“,

6. „Diakonische Verantwortung“,

7. „Leben und Glauben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ und

8. „Charismen-Orientierung im Ehrenamt“.

Sie konnten auf der Arbeit der Teilprozessgruppen aufbauen.

Die Teilprozessgruppen leisteten eine erste inhaltliche Arbeit zu Beginn des Prozesses. Zwei Themenforen mit interessierten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzten einen inhaltlichen Rahmen. Die Teilprozessgruppen bestanden in der Regel aus acht bis zwölf Personen. Die Kriterien für die Zusammensetzung der Gruppe waren organisatorische Erfahrung, thematische Kenntnis und perspektivische Vielfalt. Sie konnten Expertinnen und Experten anfragen, Befragungen durchführen, Exkursionen veranstalten und weitere Gruppen einbeziehen. Sie hielten Kontakt zu allen Gruppen, die zu ihrem Themenbereich arbeiteten und vernetzten diese.

Wenn es um die Umsetzung der Ergebnisse des „Heute bei dir"-Prozesses geht, ist die Beteiligung vieler Menschen auf allen Ebenen des Bistums ein wichtiges Element.

Dabei spielen die acht Regionalteams eine zentrale Rolle. Sie leiten und organisieren den Diskussions- und Beteiligungsprozess in den Regionen und sorgen für eine kreative kommunikative Vernetzung über alle Ebenen hinweg.

Ihre offizielle Beauftragung durch Bischof Dr. Helmut Dieser fand am 14. Januar 2023 statt

Die Mitglieder der Regionalteams kümmern sich um:

  • Eine federführende Umsetzung der Beschlüsse des „Heute bei dir''-Prozesses in den acht Regionen des Bistums.
  • Die Übernahme von Leitung, Moderation und Organisation des Diskussions- und Veränderungsprozesses vor Ort.
  • Eine unterstützende Zusammenarbeit mit dem Regionalpastoralrat.
  • Eine Schnittstellenfunktion zwischen den Anliegen des Bischofs in der Region und den Interessen der Region gegenüber dem Bischof.
  • Eine kreative und kommunikative Vernetzung über alle Ebenen hinweg (regionaler Caritasverband, vom Bistums anerkannte Träger der Erwachsenen- und Familienbildung, kommunale Stellen und Gremien so, ie gesellschaftlichen Gruppen).
  • Eine gemeinsame Vergewisserung über die künftigen „Pastoralen Räume".
  • Die Ermöglichung von Orten „geistlicher Gemeinschaft".
  • Eine enge Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Büros der Regionen.
  • Eine wertschätzende Begleitung aller Engagierten (Haupt- und Ehrenamt) vor Ort im Sinne von Freiheit, Begegnung und Ermöglichung.
  • Sorgen und Nöte und vermitteln bei Spannungen.
  • Die Regionalteam-Mitglieder erhalten Sitz und Stimme im regionalen Pastoralrat

Die Synodalversammlung setzt sich aus den verschiedenen diözesanen Räten und Gremien zusammen. Sie nimmt die Prozessentwicklungen zur Kenntnis und berät auf Wunsch des Bischofs durch Voten.

Mitglieder der Synodalversammlung sind der Bischof, der Generalvikar, die Mitglieder des Priesterrats, des Diözesanpastoralrats, des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats, des Diözesanrats der Katholik*innen, des Domkapitels, des Diözesancaritasrats, des Synodalkreises, die Mitglieder der Regionalteams, der Leitungskonferenz des Bistums und der Lenkungsgruppe des Prozesses. Das sind zirka 170 Personen.

Die Synodalversammlung sichtet, berät und qualifiziert Arbeitsergebnisse aus dem Prozess wie beispielsweise die Beschlüsse des Synodalkreises. Dazu haben Priesterrat, Diözesanpastoralrat, Diözesanrat der Katholik*innen, Diözesancaritasrat, Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat und Domkapitel Voten abgegeben.

Die Lenkungsgruppe lenkte bis zur Beschlussfassung des Synodalkreises im April 2022 den Fluss des Gesamtprozesses und plante sie proaktiv fortlaufend die Etappen des Prozessverlaufs.

Die Soziokratie ist eine soziale Technologie, die ein effizientes und konsensuales (einvernehmliches) Entscheiden auf Augenhöhe ermöglicht. Wesentliche Zutaten sind Transparenz, Pragmatismus, Lösungsorientierung und Feedbackkultur. Der herausragende Wert in der Arbeit mit soziokratischen Methoden ist die Gleichwertigkeit aller Beteiligten in der Beschlussfassung. Für die Beteiligungsarchitektur des Synodalkreises wurden dazu einige wesentliche Prinzipien und Methoden der Soziokratie ausgewählt, ohne diese insgesamt zu implementieren.

„Konsent“ heißt nicht, dass alle zustimmen müssen, sondern dass es keinen schwerwiegenden und argumentierten Einwand gegen einen Beschlussvorschlag im Hinblick auf das gemeinsame Ziel gibt: „Es muss nicht meine Lieblingslösung sein. Es reicht, wenn ich damit leben kann.“ Damit erweitert sich den Entscheidungsspielraum eines Kreises und ermöglicht, miteinander weiterzugehen. Jedes Mitglied kann einen schwerwiegenden Einwand formulieren. Dabei werden Einwände grundsätzlich positiv gesehen, da sie neue wesentliche Aspekte für die Lösung einbringen. Ein solcher Einwand stoppt dann den Prozess für eine kurze Weile und verpflichtet alle, gemeinsam nach einer neuen Lösung zu suchen. Diese Integration der Einwände geschieht meistens vor Ort und relativ schnell. Da beim Konsent keine Mehrheiten entscheiden, gibt es keine Lagerbildung und keine Gewinner oder Verlierer. Alle stehen hinter der gemeinsamen Lösung. In den komplexen Herausforderungen, in denen die Kirchen heute agil agieren müssen, geht es darum nicht um die perfekte oder beste, sondern um eine machbare Lösung, die es ermöglicht gemeinsam weiterzukommen.

Die wesentliche Methode der Konsent-Moderation ist das Kreisgespräch, das eine Kultur des Dialogs und Zuhörens unter den Beteiligten entwickelt. Konkret heißt es, dass bei den Meinungsrunden hintereinander gesprochen wird. Es gibt keine Rednerliste oder die Macht der Lautstarken, sondern jede/r wird gehört. Eine nach dem anderen kommt hintereinander zu Wort. Das entspannt, weil jede/r sichergehen kann, auch wirklich dranzukommen. Meistens gibt es noch eine zweite Meinungsrunde, so dass auf die bisherigen Beiträge eingegangen werden und gemeinsam an einer Lösung gearbeitet werden kann. Durch Gespräche im Kreis tritt das gemeinsame Ganze deutlicher in den Vordergrund und die Einzelinteressen treten zurück. Im Kreis ist jede Stimme gleichwertig, dort gibt es kein oben und unten, keine Hierarchie, kein Podium, keine Kanzel, von der aus andere belehrt werden. Der Kreis ist fokussiert auf seine Mitte. Sie steht für das gemeinsame, verbindende Interesse. Diese Kreisdialoge fördern das Zuhören, die Kooperation, den Respekt, das kollektive Bewusstsein und die kollektive Intelligenz und bringt so oft erstaunliche, neue Einsichten und Lösungswege hervor.