Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge.

Mit Blick auf die Arbeits- und Funktionsweise der Pastoralen Räume wurde ein Rahmenkonzept Leitung und Mitverantwortung in den Pastoralen Räumen des Bistums Aachen erarbeitet.
Der Leitung des Pastoralen Raums kommt neben der Vertretung des Pastoralen Raums nach innen und außen insbesondere die Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge zu:
- Liturgie und Sakramentenspendung, insbesondere die Eucharistie am Sonntag, Katechese und die vielfältigen Verkündigungsformen sowie die diakonische Pastoral,
- das Erkennen, Fördern, Ermöglichen und Vernetzen der Orte von Kirche im Pastoralen Raum in synodaler Zusammenarbeit mit dem Rat des Pastoralen Raums,
- die Erarbeitung strategischer Leitlinien für den Pastoralen Raum,
- die operative Umsetzung dieser Leitlinien und der vom Kirchenvorstand bzw. von der Verbandsvertretung beschlossenen Haushaltsplanung sowie
- die Absprache und Zusammenarbeit mit der regionalen Ebene, also dem jeweiligen Regionalteam sowie dem regionalen Pastoralrat und Katholikenrat.
Der leitende Pfarrer des Pastoralen Raumes übt die Leitung gemeinsam mit weiteren haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden aus, die zur Mitwirkung an der Leitung (gem. can. 129 § 2 CIC) beauftragt werden. Dazu werden, diözesanrechtlich verankert, neben dem Pfarrer
- möglichst zwei weitere Mitarbeitende aus dem Pastoralen Dienst oder aus diakonischen Diensten;
- möglichst zwei vom Rat des Pastoralen Raumes gewählte ehrenamtliche Laien;
- der/die vom Kirchenvorstand bevollmächtigte Verwaltungsleitende
vom Bischof zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums beauftragt.
Die Rechtsträger Kirchengemeinde und Kirchengemeindeverband dienen im Pastoralen
Raum als (Träger-)Körperschaften des öffentlichen Rechts der rechtlichen und finanziellen Ermöglichung der Orte von Kirche und der notwendigen Rechtsgeschäfte. Die Verwaltung und Vertretung (= Leitung) der Kirchengemeinden und des Kirchengemeindeverbands erfolgt weiterhin durch mehrheitlich mit per Urwahl gewählten Gemeindemitgliedern besetzten Kirchenvorständen bzw. Verbandsvertretungen. Rechtliche Grundlage ist das Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) des Bistums Aachen.
Das Leitungskonzept strebt dabei eine engere Verschränkung von pastoraler Verantwortung und Vermögensverwaltung an, um ein konstruktives Zusammenwirken im Hinblick auf die Ermöglichung und Unterstützung der Orte von Kirche im Pastoralen Raum zu gewährleisten. Deshalb sieht die Leitungs- und Gremienstruktur vor, dass zukünftig neben dem Pfarrer je eine/r der beiden anderen an der Leitung mitwirkenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kirchenvorstand bzw. in der Verbandsvertretung vertreten ist.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat in seiner Sitzung am 19. März dieses Rahmenkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die 10 wichtigsten Punkte des Rahmenkonzepts Leitung und Mitverantwortung in den Pastoralen Räumen.
- Zukunftsfähige und zeitgemäße Leitungsstruktur.
- Synodalität als zugrundeliegendes Leitmotiv.
- Gemeinsame Leitung – gemeinsam durch Priester und Laien, durch Ehrenamtliche und Hauptamtliche, durch Frauen und Männer wahrgenommene Leitung.
- Gemeinsame Leitung im Pastoralen Raum von einem leitenden Pfarrer und bis zu zwei weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Pastoralen Dienst oder aus diakonischen Diensten sowie zwei Ehrenamtlichen und dem/der Verwaltungsleiter/in.
- Rechtsgrundlage für das Rahmenkonzept Leitung ist das can. 129 § 2 CIC, also die Ernennung eines leitenden Pfarrers und die Beauftragung von haupt- und ehrenamtlichen Laien zur Mitwirkung an dieser Leitung.
- Die an der Leitung beteiligten Ehrenamtlichen werden vom Rat des Pastoralen Raumes gewählt.
- Synodalität bedeutet im Kern das Ringen um Gemeinsamkeit.
- Synodale Entscheidungen sind also Entscheidungen, die die unterschiedlichen Perspektiven und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten ernst nehmen und in Rücksicht darauf einen gemeinsamen Weg finden.
- Die Leitung ermöglicht, fördert und vernetzt vielfältige Orte von Kirche im Pastoralen Raum.
- Der Rat des Pastoralen Raumes soll synodal alle grundlegenden Fragen der Pastoral mitberaten und –entscheiden.