"Begrenzung der Zuwanderung" - Stellungnahme des Kath. Büros in Berlin zum Gesetzesentwurf im Bundestag

Anschläge hätten nach aktuellem Wissenstand nicht verhindert werden können

markus-spiske-WWX2bPqP-z4-unsplash (1) (c) Markus Spiske - unsplash
Datum:
Do. 20. Feb. 2025
Von:
Tanja Jünger

Im Zuge einer aufgeheizten öffentlichen Debatte über die Möglichkeiten der Begrenzung von Fluchtmigration bringt die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf erneut in den Bundestag ein, der am 6. November 2024 bereits einmal abgelehnt wurde.

Die Begrenzung der Fluchtmigration und die Verstärkungen von Abschiebungen sollen dabei helfen, zukünftig Anschläge, wie sie in den letzten Monaten in Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg begangen wurden, zu verhindern. Hierzu schlägt der Gesetzentwurf vor, die Zielbestimmung der „Begrenzung der Zuwanderung“ wieder in § 1 Abs. 1 AufenthG aufzunehmen, § 36a AufenthG dahingehend zu ändern, dass subsidiär Schutzberechtigten kein Familiennachzug gewährt wird, und in § 71 Abs. 3 AufenthG die Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen auszuweiten.

Die beiden großen Kirchen weisen hiermit darauf hin, dass die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten. Die Attentate von Magdeburg am 20. Dezember 2024 und Aschaffenburg am 22. Januar 2025 wurden von offensichtlich psychisch kranken Personen begangen. Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen daher ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustausches unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater Versorgung psychisch Kranker auf.