Fachzeitschrift für Kirchenmusik
Diese Satzung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Satzung der Kirchenchöre vom 22. November 2001 wird zum selben Zeitpunkt aufgehoben.
Antragsformulare für Urkunden können Sie hier downloaden. Sämtliche Anträge (auch für 25 Jahre) müssen an den Diözesan-Cäcilien-Verband versendet werden.