Der Betroffenenrat engagiert sich, dass durch Priester und Beschäftigte im kirchlichen Dienst entstandenes Leid anerkannt, aufgearbeitet und angemessen entschädigt wird. Er begleitet kontinuierlich die Arbeit des Bistums Aachen zu Aufarbeitung, Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt. Er ist als Interessenvertretung durch weitere Betroffene gewählt worden.
Um eine selbstbestimmte Arbeit des Betroffenenrates zu ermöglichen, stellt das Bistum Aachen die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung.
Aufgaben
- Der Betroffenenrat trägt als Impulsgeber zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Verantwortungsbereich des Bistums Aachen bei, indem er Stellungnahmen und Einschätzungen zu bestehenden und geplanten Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt abgibt und gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gremien über weitere Maßnahmen berät.
- Er tritt in einen regelmäßigen Austausch mit Bischof Helmut Dieser, seinen Vertretern und den zuständigen Gremien. Der Betroffenenrat ist inhaltlich und strukturell unabhängig vom Bistum Aachen.
Mitglieder
- Dem Betroffenenrat gehören sieben Personen an,.
- Die Mitglieder sind jeweils für drei Jahre beauftragt.
- Zwei Mitglieder des Betroffenenrats sind in die Aufarbeitungskommission des Bistums Aachen entsandt.
- Zwei Mitglieder entsendet der Betroffenenrat in den Ständigen Beratestab (in Aachen).
Der Betroffenenrat informiert über seine eigene Webseite: