Die unabhängigen Ansprechpersonen sind die erste Anlaufstelle für Betroffene.
Sie führen qualifizierte Beratungsgespräche mit Betroffenen. Dabei informieren sie auch über mögliche Verfahrenswege und weisen auf unabhängige, externe Beratungsstellen hin. Bei konkreten Verdachtsfällen im kirchlichen Bereich wird die Interventionsstelle einbezogen, die die dafür vorgesehenen Maßnahmen in die Wege leitet. Neben der Interventions- und Präventionsstelle beraten die Ansprechpersonen auch im Vorfeld bei Vermutungsfällen von sexualisierter Gewalt.
Die Ansprechpersonen arbeiten unabhängig an der Seite der Betroffenen. Sie sind vom Bischof beauftragt, Betroffene auf der Grundlage der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ zu unterstützen. Sie helfen auch bei Anträgen zur Anerkennung des Leids.
Aufgaben der unabhängigen und qualifizierten Ansprechpersonen
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- Begleitung und Beratung von Betroffenen
- Unterstützung bei den Anträgen zur Anerkennung des Leids
- Anonyme Beratung zu Vermutungsfällen sexualisierter Gewalt