Zum Stichtag 31. Dezember2024 sind dem Bistum Aachen 377 Betroffene namentlich bekannt. Damit ist die Zahl der namentlich bekannten Betroffenen gegenüber dem 3. Quartal 2024 nicht gestiegen.
187 Erstanträge auf Anerkennung des Leids wurden seit der Einrichtung des Verfahrens durch die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2011 bis zum 31. Dezember 2024 beim Bistum Aachen gestellt. Davon wurden zum Stichtag insgesamt 152 Anträge beschieden. Im vierten Quartal 2024 sind acht Erstanträge auf Anerkennung des Leids eingegangen und an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen weitergeleitet worden.
149 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte sind dem Bistum namentlich bekannt. Darunter befinden sich 135 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und eine Ordensschwester. 13 sind Nicht-Kleriker wie Erzieher, Hausmeister, Küster, Organisten, Religionslehrer oder ehrenamtlich Tätige.
Die vorstehenden Zahlen werden regelmäßig (zum Quartal) aktualisiert.
Bis Ende Oktober 2024 hat das Bistum Aachen Anerkennungsleistungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro an Betroffene gezahlt. Das Verfahren zur Anerkennung des Leids ist niedrigschwellig. Es wird nur die Plausibilität der Vorwürfe geprüft. Die Festlegung der Leistungshöhe orientiert sich an Schmerzensgeldzahlungen in staatlichen Gerichtsverfahren. Eine Höchstgrenzen für Zahlungen gibt es nicht.