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Maßnahmen und Konsequenzen

Umfassendes Hilfs- und Schutzsystem gegen sexualisierte Gewalt

Das Bistum Aachen baut seit den 2010er Jahren ein umfassendes Hilfs- und Schutzsystem gegen sexualisierte Gewalt auf. Aus den Erkenntnissen von mehrjähriger Präventionsarbeit hat das Bistum etwa die Stabsstelle PIA eingerichtet. Die zahlreichen Maßnahmen zum Ausbau und Professionalisierung des Schutzsystems sind eingebettet in eine umfassende Governance-Struktur, die die Perspektiven von Betroffenen, Expertinnen und Experten zur Geltung bringt. 

Der Betroffenenrat, der Ständige Beraterstab und die Aufarbeitungskommission kontrollieren und begleiten die Aufarbeitung im Bistum Aachen.

Reform der Priesterausbildung

Die Richtlinien für die Priesterausbildung im Bistum Aachen sind in Hinblick auf die Empfehlungen des Gutachtens überarbeitet worden.

Die verschiedenen Phasen und Stationen der Ausbildung legen besonderen Wert auf folgende Punkte: 

  • Auswahlverfahren unterstützt durch Psychotherapeuten zu Unterstützung der eigenen psycho-sozialen Kompetenzen
  • Selbstreflexion und Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualsität und Spiritualität
  • Missbrauchsprävention als Querschnittsthema
  • Entwicklung von Handlungskompetenzen und Haltungen, insbesondere durch eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen Rolle, Person und Organsiation. 

Die gemeinsame Berufseinführung (zusammen mit Gemeinde- und Pastoralassistenten) legt besonderen Wert auf die Förderung von Teamarbeit.

 

Neue Rahmenordnung über die Führung von Personalakten

Die neue Rahmenordnung zur Führung von Personalakten stellt eine einheitliche Aktenführung sicher. Eine ordentliche Aktenführung bedeutet auch Vorbeugung in Hinblick auf Vertuschung von Tatbeständen sexualisierten Missbrauchs. Mit der neuen Personalaktenordnung wird auch die Auskunftspflicht der Bistümer untereinander standardisiert. 

Aufsicht über Beschuldigte und Täter

Bis zu einer strafrechtlichen Klärung und dem anschließenden kirchenrechtlichen Verfahren bestehen für einen Beschuldigten folgende Auflagen:

Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste auf unbestimmte Zeit, damit verbunden

    • keine Ausführung von Weiheakten und Leitungsfunktionen sowie
    • keine Ausübung aller mit dem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben.

Sind (lebende) Priester strafrechtlich verurteilt, so setzt ein kirchenrechtliches Verfahren ein, an dessen Ende die Entlassung aus dem priesterlichen Dienst stehen kann. Anders als beim Strafrecht, gibt es hier keine Verjährung.

Beschuldigte und Täter stehen unter regelmäßiger Aufsicht, die leitenden Pfarrer am Wohnort werden informiert. Mit Priestern, die weiterhin im Dienst des Bistums Aachen stehen, jedoch bereits im Ruhestand sind und Dienste nur unter Auflagen verrichten, werden im Rahmen der Aufsichtspflicht regelmäßig einmal pro Jahr so genannte Begleitgespräche geführt. Auflagen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie nicht in der Seelsorge arbeiten und keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Diese Gespräche führt und dokumentiert die Personalabteilung gemeinsam mit der Präventionsbeauftragten.

Die Konsequenzen der strafrechtlichen Verurteilung bleiben davon unberührt.