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Maßnahmen und Konsequenzen

Umfassendes Hilfs- und Schutzsystem gegen sexualisierte Gewalt

Das Bistum Aachen baut seit den 2010er Jahren ein umfassendes Hilfs- und Schutzsystem gegen sexualisierte Gewalt auf. Aus den Erkenntnissen von mehrjähriger Präventionsarbeit hat das Bistum etwa die Stabsstelle PIA eingerichtet. Die zahlreichen Maßnahmen zum Ausbau und Professionalisierung des Schutzsystems sind eingebettet in eine umfassende Governance-Struktur, die die Perspektiven von Betroffenen, Expertinnen und Experten zur Geltung bringt. 

Bei der Aufarbeitung und der Weiterentwicklung von Konzepten zur Prävention und Intervention stützt sich das Bistum Aachen auf ein Governance-System von Beratung, Begleitung und bistums- und bundesweiter Kooperation. Das Bistum Aachen setzt dabei auf den kritischen Austausch mit unabhängigen Gremien mit hoher Expertise:

  • Der Betroffenenrat bringt die Perspektive der Betroffenen ein.

  • Die unabhängige Aufarbeitungskommission begleitet und kontrolliert die Aufarbeitung.

  • Der Ständiger Beraterstab des Bischofs ist ein Expertengremium, das in einem offenen und kritischen Dialog den Bischof und den Caritasdirektor berät.

Der Betroffenenrat, die Aufarbeitungskommission und der Ständige Beraterstab für Bistum und Diözesancaritasverband sind unabhängig, aber kooperieren eng vernetzt mit dem Bistum Aachen und den zuständigen Fachabteilungen. Gemeinsam arbeiten sie daran, dass sexualisierte Gewalt keinen Platz in den kirchlichen Einrichtungen des Bistums hat. Sie stellen die Betroffenenperspektive in den Vordergrund und begleiten sowie unterstützen die Aufarbeitung im Bistum Aachen.

Reform der Priesterausbildung

Die Richtlinien für die Priesterausbildung im Bistum Aachen sind in Hinblick auf die Empfehlungen des Gutachtens überarbeitet worden.

Die verschiedenen Phasen und Stationen der Ausbildung legen besonderen Wert auf folgende Punkte: 

  • Auswahlverfahren unterstützt durch Psychotherapeuten zu Unterstützung der eigenen psycho-sozialen Kompetenzen
  • Selbstreflexion und Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualsität und Spiritualität
  • Missbrauchsprävention als Querschnittsthema
  • Entwicklung von Handlungskompetenzen und Haltungen, insbesondere durch eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen Rolle, Person und Organsiation. 

Die gemeinsame Berufseinführung (zusammen mit Gemeinde- und Pastoralassistenten) legt besonderen Wert auf die Förderung von Teamarbeit.

 

Neue Rahmenordnung über die Führung von Personalakten

Die neue Rahmenordnung zur Führung von Personalakten vom 01.01.2022 stellt eine bundesweit einheitliche Aktenführung sicher. Eine ordentliche Aktenführung bedeutet auch Vorbeugung in Hinblick auf Vertuschung von Tatbeständen sexualisierter Gewalt. Mit der neuen Personalaktenordnung wird auch die Auskunftspflicht der Bistümer untereinander standardisiert. 

Aufsicht über Beschuldigte und Täter

Das Bistum leitet jeden Verdachtsfall sexualisierter Gewalt, der ihm gemeldet wird, an die Staatsanwaltschaft weiter.

Beschuldigte können im Sinne der Interventionsordnung (InterO 36 - 39a) Kleriker, Ordensangehörige, Würden-, Amts- sowie Funktionsträger.,- also nicht nur Priester, sondern u.a. auch Ordensfrauen oder haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende sein.

Bis zu einer strafrechtlichen und/oder kirchenrechtlichen Klärung und ggf. darüber hinaus bestehen für einen Beschuldigten folgende Auflagen: Freistellung von allen Tätigkeiten. Dies gilt solange, bis die Vorwürfe zweifelsfrei widerlegt sind.

Ist die strafrechtliche Ermittlung, bzw. das Verfahren abgeschlossen, kann sich ein kirchenrechtliches Verfahren anschließen. Dies gilt auch, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Verjährung nicht aufnimmt.

Am Ende der Verfahren kann die Entlassung aus dem Klerikerstand stehen.

Beschuldigte und Täter stehen unter regelmäßiger Aufsicht, die leitenden Pfarrer am Wohnort werden informiert. Mit Priestern, die weiterhin im Dienst des Bistums Aachen stehen, jedoch bereits im Ruhestand sind oder Dienste nur unter Auflagen verrichten, werden im Rahmen der Aufsichtspflicht regelmäßig einmal pro Jahr so genannte Begleitgespräche geführt. Diese Gespräche führt und dokumentiert die Personalabteilung gemeinsam mit der Präventionsbeauftragten.

Auflagen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie beislpielsweise nicht in der Seelsorge arbeiten und/oder keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Allerdings sind Tätigkeit unter Auflagen nur möglich, wenn es sich zweifelsfrei nicht um sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige handelt, sondern z.B. um wiederholt grenzverletzendes Verhalten aufgrund von Rollenunklarheit.

Die Konsequenzen der strafrechtlichen Verurteilung bleiben davon unberührt.