Neue Regelung für Zahlungen zur Anerkennung des Leids wird im Bistum Aachen umgesetzt :Schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene
Entsprechend den Empfehlungen der MHG-Studie ist das von der DBK beschlossene Verfahren einheitlich, transparent und unabhängig. Festgelegt werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges überdiözesanes Gremium, das auch die direkte Auszahlung an Leistungen anordnet. In begründeten Härtefällen kann dieses interdisziplinäre Gremium auch mehr als 50.000 Euro als Anerkennung des Leids anordnen. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den durch staatliche Rechtsprechung festgesetzten Schmerzensgeldzahlungen. Für die Betroffenen bedeutet der Beschluss der DBK ein schnelles und unbürokratisches Verfahren, das zum 1. Januar 2021 startet. Das unvorstellbare Leid, das Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Bistum Aachen Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen angetan haben, kann allein mit finanziellen Mitteln nie wieder gut gemacht werden. Deswegen bietet das Bistum Aachen allen Betroffenen darüber hinaus weitere Hilfen, Beratung und Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen sowie die Erstattung von Therapien an.
In dieses Verfahren eingebunden werden auch die Ordensgemeinschaften. Da einige Orden die Zahlungen nicht aus eigener Kraft werden leisten können, hat sich die Deutsche Bischofskonferenz darauf verständigt, dass es einen Solidaritätsfonds der 27 deutschen Bistümer für die Orden geben wird. So erfahren auch die Betroffenen, denen sexualisierte Gewalt von Ordensangehörigen angetan wurde, nach der neuen Regelung eine Anerkennung ihres Leids.
Das Bistum Aachen stellt sicher, dass die entsprechenden Gelder für diese neue Regelung zur Verfügung stehen. Zunächst werden die Täter – soweit das möglich ist – zur Verantwortung gezogen und müssen die Zahlungen zur Anerkennung des Leids entsprechend aufbringen. Um keine Kirchensteuermittel für diese Zahlungen heranzuziehen, erarbeitet das Bistum Aachen derzeit ein Verfahren, welches auf einer solidarischen Finanzierung beruht. Dieses soll bis zum Januar 2021 vorliegen. „Wir übernehmen Verantwortung, denn das auch systemische Ursachen zu unvorstellbarem Leid geführt haben, hat uns nicht zuletzt die MHG-Studie deutlich gezeigt. Aber auch der einzelne Täter muss seine Schuld bekennen. Sehr häufig stand auch im Bistum Aachen in der Vergangenheit der Selbstschutz der Institution Kirche über dem Schutz der Betroffenen, die im Stich gelassen wurden. Wir arbeiten beharrlich daran, dass sich dies nie mehr wiederholt“, betont der Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser.
Transparenz und Aufklärung stehen für das Bistum Aachen an erster Stelle. So hat das Bischöfliche Generalvikariat Aachen alle Personalakten aus der Zeit zwischen 1965 bis 2019 - insgesamt mehr als 30.000 Dokumente - zur unabhängigen Aufarbeitung an eine externe Anwaltskanzlei übergeben. Die externe Studie hat das Ziel, systemische Ursachen und Verantwortliche (Bischöfe, Generalvikare, Personalverantwortliche) klar zu benennen. Mit der unabhängigen Untersuchung will das Bistum Aachen überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen richtungsweisend für das zukünftige Handeln der Verantwortlichen im Bistum Aachen sind, um neues Leid zu vermeiden. Um die absolute Unabhängigkeit der Untersuchung zu wahren, erfahren auch Bischof Dr. Helmut Dieser als Auftraggeber der Studie und alle Verantwortlichen im Bistum Aachen erst mit der Präsentation des Abschlussberichtes die Ergebnisse. (iba/Na 061)